Eine deklarierte Skiroute gehört zum Skigebiet, für die der Betreiber haftet. Sonst gilt: Was außerhalb der Piste passiert ist nicht mehr Angelegenheit der Liftgesellschaft. Im Gebirge, oberhalb der Baumgrenze, gilt – auch im Winter Wegefreihet. Das heißt, man darf sich frei bewegen. Skitouren und Freeriden neben der Piste sind also erlaubt.
Hans Ebner ist der Chef der österreichischen Alpinpolizisten. Löst jemand eine Lawine aus und niemand Fremder wird verletzt war es das. Im freien Skiraum sei es nicht möglich, in so einem Fall gegen den Betroffenen vorzugehen: „Im freien Skiraum ist es nicht möglich, dagegen etwas zu tun, weil sich im freien Gelände jeder bewegen kann wie er will. Das gilt sowohl im Sommer, als auch im Winter. Was die Leute bei ihren Abfahrten im freien Gelände machen ist ihre eigene Angelegenheit.“
Italien: Mögliche Gefährung reicht
Bei einer konkreten Gefährung anderer komme die Staatsanwaltschaft ins Spiel. Eine mögliche Gefahr reicht nicht. In Italien sind die Gesetze schärfer. Es kann zwar auch erst bestraft werden, wenn jemand ein Schneebrett lostritt, es braucht aber keine konkrete, es reicht eine mögliche Gefahr für eine Bestrafung. In Österreich müsste das Strafgesetzbuch umgeschrieben werden. Die alpinen Vereine waren bei einem Lawinen-Gipfel vor einem Jahr dagegegen.
Liftkarten-Entzug bei Beschwerden möglich
Es sei aber möglich, jemandem, der Sperren in Skigebieten, also die gelb-schwarzen Schilder mit dem Fahrverbotszeichen, missachtet, die Liftkarte zu entziehen. Das steht in den Geschäftsbedingungen, die für alle gelten. Wer sich nicht daran hält, kann belangt werden. Wolfgang Löscher, von der Wirtschaftskammer: „Wenn es massive Beschwerden über das Verhalten eines Pistennutzers gibt werden Karten auch abgenommen.“
Verrechnung von Rettungsaktionen unmöglich
Man sei eine ehrenamtliche Rettungsorganisation mit öffentlicher Unterstützung, also zum Helfen da, sagt Otmar Striednig. Alleine bei den letzten Lawinen-Einsätzen kamen mehr als 2.000 Arbeitsstunden zusammen. Eine Verrechnung sei nicht möglich: „Wir haben keinen Verursacher – wohin sollen wir die Rechnung schicken? Wir sind eine Rettungsorganisation, ein gemeinnütziger Verein.“ Wäre ein solcher Einsatz zu bezahlen würde er – entsprechend des aktuellen Tagsatzes – an die 62.000 Euro kosten, da 150 Bergretter rund neun Stunden unterwegs waren. Die Kosten für die Hubschrauberstunden und die anderen Helfer ist da noch nicht dabei.