Kuverts mit Wahlkarten
ORF
ORF
Gericht

Hofburgstichwahl: Geldstrafe für Angeklagte

Am Landesgericht Klagenfurt sind am Montag der Hermagorer Bezirkshauptmann Heinz Pansi und dessen Verwaltungsdirektor zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Beide mussten sich im Zusammenhang mit der aufgehobenen Hofburgstichwahl 2016 verantworten. In anderen Bundesländern gab es Freisprüche oder Diversionen.

Wie in ähnlichen Fällen im Zusammenhang mit der aufgehobenen Bundespräsidentenstichwahl warf die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) dem Hermagorer Bezirkshauptmann Heinz Pansi und seinem Verwaltungsdirektor Amtsmissbrauch und falsche Beurkundung vor. Die Briefwahlkuverts seien bereits am Wahlabend geöffnet worden, im Protokoll sei jedoch vermerkt, dass das erst am Montag passiert sei.

Angeklagte bekennen sich „nicht schuldig“

Beide Angeklagte bekannten sich „nicht schuldig“. Die Wahlkommission hätte diese Vorgangsweise – also das Öffnen der Außenkuverts am Sonntagabend und das Auszählen der Wahlkarten am Montag – beschlossen. Auch Landes- und Bundeswahlbehörde seien darüber informiert gewesen. Der frühere Landeswahlleiter wurde am Montag als Zeuge gehört. Er sagte aus, dass das Öffnen der äußeren Kuverts früher üblich gewesen sei, es hätte auch keine andere Regelung gegeben, diese sei erst bei einer späteren Gesetzesnovelle erfolgt.

Falsche Beurkundung im Amt

Die Angeklagten wurden am Montag vom Vorwurf des Missbrauchs der Amtsgewalt freigesprochen worden. Sie wurden allerdings wegen falscher Beurkundung und Beglaubigung im Amt verurteilt. Der Bezirkshauptmann muss demnach eine Geldstrafe in der Höhe von 15.000 Euro bezahlen, der Verwaltungsdirektor der Bezirkshauptmannschaft fasste eine Geldstrafe in der Höhe von 9.300 Euro aus.

Der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Uwe Dumpelnik, erklärte in der Urteilsbegründung, ein wissentlicher Befugnismissbrauch sei ebenso wenig zu erkennen wie ein bedingter Schädigungsvorsatz. Das Motiv sei ein schnelles, zielgerichtetes Vorgehen gewesen, daher der Freispruch vom Vorwurf des Missbrauchs der Amtsgewalt.

Geldstrafe für Schöffen „ausreichend“

Anders verhalte sich die Sachlage hingegen bei der falschen Beurkundung. Denn die Handlungen, die in dem Protokoll festgehalten wurden, hätten so nicht stattgefunden. Man hätte anfügen müssen, dass die Kuverts bereits am Vorabend geschlitzt worden seien. Aufgrund des bisher ordentlichen Lebenswandels der Angeklagten erachtete der Schöffensenat eine Geldstrafe für ausreichend. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Ganze Reihe von Prozessen

Der Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) wurde wegen falscher Beurkundung im Amt verurteilt, er zahlte 14.000 Euro Strafe. Gegen Albel und vier weitere Personen in Kärnten ist noch ein zweites Verfahren anhängig. Die von der Republik Österreich verlangten 36.000 Euro Schadenersatz werde er nicht zahlen, ließ Albel über seinen Anwalt wissen. Die Angelegenheit werde bis zum Obersten Gerichtshof gehen. Betroffen ist auch die Bezirkshauptmannschaft Villach Land. Bezirkshauptmann Bernd Riepan sagte in einem Telefonat mit dem ORF, er wisse zwar schon, dass er wegen falscher Beurkundung im Amt eine Geldstrafe erhalten werde, aber das Urteil sei noch nicht schriftlich ergangen, er werde jedenfalls Nichtigkeit anmelden.

Kopfschütteln unter Juristen

Dasselbe gilt für seine Verwaltungsdirektorin, sie war auch wegen Amtsmissbrauchs angeklagt, es erfolgte ein Freispruch. Wegen falscher Beurkundung im Amt sollen auch die Verwaltungsdirektorin und Bezirkshauptmann Riepan, ebenso wie der Wolfsberger Bezirkshauptmann Georg Fejan, je 36.000 Euro Schadenersatz zahlen. Nun wird abgewartet, was die Instanzen ergeben. In Juristenkreisen sorgen die Urteile im österreichweiten Vergleich für Kopfschütteln. Während in Kärnten in erster Instanz Verurteilungen erfolgten, gab es in Tirol Freisprüche, in anderen Bundesländern Diversionen, also außergerichtliche Einigungen.