Gericht

Hofburg-Stichwahl: Nächster Prozess vertagt

Am Mittwoch ist der Wolfsberger Bezirkshauptmann Georg Fejan wegen der Hofburg-Stichwahl von 2016 in einem Zivilprozess vor dem Landesgericht gestanden. Die Republik verlangt 36.000 Euro Schadenersatz. Die Richterin will den Ausgang des Prozesses gegen den Villacher Bürgermeister abwarten.

Gerade einmal zehn Minuten dauerte der Zivilprozess, dann wurde vertagt. Fejan und andere seien mitverantwortlich für die Aufhebung der Wahl und die dadurch nötige Wiederholung gewesen. Richterin Beate Müllner schlug den Streitparteien gleich zu Beginn vor, das Verfahren zu vertagen. Es gebe im Hause bereits ein abgeschlossenes Verfahren in der gleichen Causa, sie halte es auch aus prozessökonomischen Gründen für besser, den Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten, zumal es einige offene Rechtsfragen gebe.

Warten auf Urteil im Fall Albel

Rechtsanwalt Martin Tatscher, der die Republik Österreich vertritt, zeigte sich einverstanden, ebenso Bezirkshauptmann Fejan und sein Anwalt. Beide Seiten erklärten, auf Verjährung zu verzichten, eine Fortsetzung erfolgt nur auf Antrag einer der beiden Parteien. Das Verfahren, auf das sich Müllner bezog, ist die Schadenersatzklage gegen Villachs Bürgermeister Günther Albel. In diesem Verfahren hatte Richterin Daniela Bliem angekündigt, offene Fragen klären zu lassen, da es derzeit keine höchstgerichtliche Judikatur zu dem Thema gebe. Sie schloss Anfang Oktober das Verfahren, die Entscheidung ergeht schriftlich.

Die Finanzprokuratur hat nicht nur Albel und Fejan im Visier, allein in Kärnten sind drei weitere Personen von den Schadenersatzklagen betroffen, die Bezirkshauptleute Heinz Pansi (Hermagor) und Bernd Riepan (Villach-Land) und die Wahlleiterin der Bezirkshauptmannschaft Villach-Land. Sie alle sollen 36.000 Euro Schadenersatz bezahlen.