Der Villacher Bürgermeister Günther Albel von der SPÖ
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Gericht

Villacher Bürgermeister vor Gericht

Der Zivilprozess der Finanzprokuratur gegen den Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) wegen der Wiederholung der Hofburgwahl 2016 war am Freitag nach einer halben Stunde vorbei. Die Richterin will noch offene rechtliche Fragen klären. Der Bund will von Albel 36.000 Euro Schadenersatz, für die Richterin ist die Summe nicht schlüssig.

Die Finanzprokuratur, der Anwalt der Republik Österreich, fordert Schadenersatz für die Wiederholung der Hofburg-Stichwahl. Albel hätte – wie weitere 17 Wahlleiter in ganz Österreich – bis Ende Juni 36.000 Euro zahlen sollen. Weil er keinen Grund dafür sieht, kam es am Freitag zur Verhandlung.

Anwalt Meinhart Novak und Günther Albel vor Gericht
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Novak und Albel vor Gericht

Mit zumindest 8,7 Millionen Euro beziffert die Republik den Schaden, der ihr durch die Wiederholung der Stichwahl entstanden sei. Zumindest einen Teil will sie sich jetzt von den Wahlleitern zurückholen, die bei der Auszählung gegen die Vorschriften verstießen. Neben dem Villacher Bürgermeister sind das in Kärnten auch die Bezirkshauptleute von Wolfsberg, Villach-Land und Hermagor sowie die Wahlleiterin der Bezirkshauptmannschaft Villach-Land.

Derzeit keine Vergleichsverhandlungen

Zum Prozess am Zivilgericht kam Albel gemeinsam mit seinem Anwalt Meinhard Novak. Gleich zu Beginn stellte Richterin Daniela Bliem die Frage, ob eine außergerichtliche Lösung ins Auge gefasst werde. Nein, sagte Novak, es gebe keine Vergleichsverhandlungen mit seinem Mandanten und auch kein Angebot. Die Republik sei vergleichsbereit, sagte die Vertreterin der Finanzprokuratur, allerdings müsse dies der Beklagte selbst beantragen. Anwalt Nowak ist der Meinung, die Republik müsse ein Angebot machen.

Fall Albel ist Präzedenzfall

Für sie sei die eingeklagte Schadenshöhe nicht schlüssig, sagte die Richterin, die Finanzprokuratur müsse in jedem Fall aufschlüsseln, wie hoch der Schaden sei, der durch die vorschriftswidrige Auszählung in Villach entstanden war. Außerdem sei zu klären, worin der Schaden bestehe, für den Albel verantwortlich gemacht werde. Für Richterin Bliem ist die Causa, wie sie sagte, in beide Richtungen argumentierbar.

Da dies das erste Verfahren in dieser Causa sei und es bisher auch keine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu diesem Thema gebe, der Fall Albel also eine Präzedenzfall sei, schließe sie das Verfahren, um offene Rechtsfragen klären lassen, sagte die Richterin nach einer halben Stunde. Eine Entscheidung, mit der sich Albel durchaus zufrieden zeigte, wie er gegenüber dem ORF sagte: „Weil es uns um die rechtliche Frage geht, was ist schuld, welche Organe haften. Diese Frage ist erörtert worden, ich glaube, zu unseren Gunsten. Jetzt schauen wir, wie dieses Verfahren weiter geht.“

Urteil ergeht schriftlich

Es sei ja nicht nur für ihn persönlich, sondern für alle künftigen Wahlleiter in Österreich wichtig, dass in dieser Frage absolute Klarheit herrsche, so Albel. Anwalt Novak führte noch einen weiteren Punkt ins Treffen, warum er die Schadenersatzforderung gegen seinen Mandanten für nicht gerechtfertigt hält: Albel sei, im Gegensatz zu den Bezirkshauptleuten, kein Jurist. „Er ist Bürgermeister einer Stadt mit eigenem Statut, er hat eine Organisation, die das wahrnehmen soll. Es hat jemand anders für ihn gehandelt, der wegen Amtsanmaßung verurteilt wurde. Es stellt sich die Frage, ist er überhaupt der Schädiger und der Schaden ist nicht schlüssig dargelegt, das hat die Richterin auch gesagt.“

Das Urteil der Richterin ergeht schriftlich. Danach wird die Causa wohl die weiteren Instanzen, das Oberlandesgericht Graz und den Obersten Gerichtshof, beschäftigen.