Gericht

Geldstrafe im Prozess um Hofburg-Stichwahl

Der Bezirkshauptmann von Villach-Land, Bernd Riepan, ist am Dienstag wegen der Hofburg-Stichwahl 2016 vor Gericht gestanden. Es ging um falsche Beurkundung. Seine Verwaltungsdirektorin musste sich auch wegen Amtsmissbrauchs verantworten. Beide bekamen eine Geldstrafe.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft warf ihnen vor, die Briefwahlkarten ohne Anwesenheit von Wahlbeisitzern geöffnet, ausgezählt und letztlich ein falsches Protokoll beurkundet zu haben. Riepan bekam eine Geldstrafe von 10.400 Euro, die Verwaltungsdirektorin 8.400 Euro, jeweils in 160 Tagsätzen. Sie wurde vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen.

„In bestem Gewissen gehandelt“

Im Nachhinein sei es ihnen klar, dass es ein Fehler war, aber sie hätten damals nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Das sagten Bezirkshauptmann Riepan und die mitangeklagte Beamtin vor dem Schöffensenat. Die Vorwürfe sind an sich klar: Die Wahlkarten im Bezirk Villach-Land wurden nicht erst am Montag nach der ersten Hofburg-Stichwahl geöffnet und ausgezählt, sondern bereits Sonntagabend. Und zwar von Hilfskräften der Bezirkshauptmannschaft, ohne dass Wahlbeisitzer anwesend waren.

Im Protokoll waren jedoch sowohl der Zeitpunkt als auch die Anwesenheit falsch angegeben. Dieses Protokoll unterzeichneten sowohl Riepan, die zweite Beamtin als auch alle Wahlbeisitzer. Daher gab es den Vorwurf der falschen Beurkundung. Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter sagte, genau diese Dinge hätten zur Aufhebung der Stichwahl mit einem immensen Schaden geführt.

Er nahm auch die Beisitzer in die Pflicht. Zum ehemaligen Dritten Landtagspräsidenten, Johann Gallo, sagte Kronawetter: „Sie sind seit zehn Jahren Mitglied der Wahlbehörde und haben keine Ahnung, was Ihre Aufgabe ist?“ Die Antwort von Gallo: „Es ist nicht meine Aufgabe, diese Gesetze einzuhalten, dafür sind die Juristen da.“

Beschluss der Bezirkswahlbehörde

Die Verteidigung berief sich auf einen einstimmigen Beschluss der Bezirkswahlbehörde einen Monat vor der Wahl, wonach die Auszählung so wie in den Jahren zuvor auch beibehalten werde. Bezirkshauptmann Riepan sei der Ansicht gewesen, das sei so rechtmäßig. Erst seit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) im Juli 2016, also im Nachhinein, sehe das anders aus.

Allerdings hätte der Verfassungsgerichtshof auch die Rechtmäßigkeit des Wahlergebnisses im Bezirk Villach-Land festgestellt. Verteidiger Wolfgang Kofler verwies auf eine Reihe anderer Strafprozesse mit ähnlichen Vorwürfen gegenüber Bezirkswahlbehörden, die großteils mit Freisprüchen geendet hätten. Einzig in der Stadt Villach gibt es rechtskräftige Verurteilungen, damals hätte allerdings eine Beisitzerin Vorbehalte gegen die Beurkundung geäußert. Im Bezirk Villach-Land habe es keinerlei solche Einwände gegeben.

Richterin: Nicht gesetzeskonform

Der Schöffensenat sprach schließlich beide Angeklagten der falschen Beurkundung schuldig und verhängte Geldstrafen von je 160 Tagessätzen. Im Fall von Bezirkshauptmann Riepan macht das 10.400 Euro aus, im Fall der Zweitangeklagten 8.000 Euro. Richterin Ute Lambauer sagte in der Begründung, aufgrund der VfGH-Entscheidung sei klar, dass die Vorgehensweise nicht gesetzeskonform gewesen sei. Die beiden Angeklagten hätten in Kauf genommen, dass im Protokoll falsche Tatsachen standen, auch dass die Urkunden weiterverwendet würden.

Die Verteidiger meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, die Urteile sind daher nicht rechtskräftig.