Gericht

Hofburg-Stichwahl beschäftigt Gerichte

Rund 15 Anklagen sind österreichweit von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in der Causa der aufgehobenen Hofburg-Stichwahl 2016 eingebracht worden, alle wegen Amtsmissbrauchs und falscher Beurkundung. Die Urteile in den einzelnen Bundesländern fielen unterschiedlich aus.

Während es in Tirol und der Steiermark Freisprüche gab, wurden Angeklagte in Kärnten schuldig gesprochen. Insgesamt vier Strafverfahren muss das Landesgericht Klagenfurt rund um die aufgehobene Stichwahl führen. Nur im Prozess gegen den Villacher Bürgermeister Günther Albl (SPÖ) und mehrere Wahlbeisitzer gab es einen rechtskräftigen Schuldspruch. Das Urteil wurde auch von Seiten des Oberlandesgerichts Graz bestätigt – mehr dazu in Villacher Bürgermeister vor Gericht.

Angeklagte berufen

In den anderen drei Fällen steht ein endgültiges Urteil noch aus. Auch, wenn es bereits Schuldsprüche in erster Instanz gibt, schöpfen die Angeklagten alle Rechtsmittel aus. So etwa der Bezirkshauptmann von Villach- Land, Bernd Riepan. Er meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Fall geht in zweiter Instanz ans Oberlandesgericht Graz – mehr dazu in Geldstrafe im Prozess um Hofburg-Stichwahl.

Mediensprecher Christian Liebhauser Karl sagte: „Ein drittes Verfahren ist vertagt worden, nachdem sich der Angeklagte darauf berufen hat, dass die von ihm gewählte Vorgangsweise seitens des Amts der Kärntner Landesregierung abgedeckt worden sei. Das wird zu klären sein.“ Das betrifft den Bezirkshauptmann von Hermagor, Heinz Pansi – mehr dazu in Hofburg-Stichwahl: Nächster Prozess vertagt.

Republik will Schadenersatz

Genauso offen ist auch noch das Verfahren gegen den Wolfsberger Bezirkshauptmann Georg Fejan, er erhob Einspruch gegen die Anklage. Auch hier steht eine Entscheidung dazu am Oberlandesgericht Graz noch aus. Dazu kommt noch der zivilrechtliche Aspekt. Die Republik klagte die Wahlleiter auf Schadenersatz für die aufgehobene Stichwahl.

Vier der insgesamt fünf Verfahren sind dazu am Landesgericht Klagenfurt noch offen. Mediensprecherin des Zivilgerichts Eva Maria Jost-Draxl: „Die Republik behauptet, dass sie einen Gesamtschaden in Höhe von 8,47 Mio. Euro hat. Von jedem einzelnen Wahlleiter wird ein Teilbetrag von 36.000 Euro geltend gemacht.“ In drei Verfahren wird der Ausgang des Strafverfahrens abgewartet, eine Verhandlung wurde wegen Vergleichsgesprächen vertagt.