Gericht

Hofburgwahl: Bund will Schadenersatz

Die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl von 2016 beschäftigt weiterhin die Gerichte. Die Finanzprokuratur machte in Kärnten gegen fünf Personen Schadenersatzansprüche geltend: Der Villacher SP-Bürgermeister Günther Albel soll 36.000 Euro zahlen. Am Freitag wird am Landesgericht verhandelt.

Neben Albel haben auch Georg Fejan, der Bezirkshauptmann von Wolfsberg, Heinz Pansi vom Hermagor, Bernd Riepan vom Villach-Land und die Wahlleiterin der Bezirkshauptmannschaft Villach-Land Post von der Finanzprokuratur bekommen. Hier gibt es laut Auskunft von Eva Jost-Draxl, Sprecherin des Landesgerichts, laufende Verfahren.

Missbrauch der Amtsgewalt

Gegen Fejan, Riepan und die Wahlleiterin laufen die Strafverfahren wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und falsche Beurkundung derzeit, gegen Pansi wurde Anklage erhoben, es gibt aber noch keinen Termin. Das strafrechtliche Urteil gegen Albel ist bereits rechtskräftig. Das Zivilverfahren gegen Pansi wurde in Hinblick auf das Strafverfahren unterbrochen.

Die Finanzprokuratur argumentiert ihre Schadenersatzansprüche gegen Albel damit, dass für die Aufhebung des zweiten Wahlganges „auch Rechtsverletzungen bei der Durchführung des Wahlgangs durch die Bezirkswahlbehörde Villach“ bestimmend gewesen seien. Albel habe „für den Schaden des Bundes in Höhe von zumindest 8,47 Millionen Euro“ einzustehen.

Anwalt will bis zum Obersten Gerichtshof

Es sei aber nicht nur auf den Grad des Verschuldens Rücksicht zu nehmen, sondern „nach der Judikatur ist darauf zu achten, dass durch die Zahlungspflicht die Existenzgrundlage des Dienstnehmers nicht gefährdet wird“. Die Argumentation bei den anderen Bezirkshauptleuten dürfte wohl gleichlautend sein.

Der Anwalt von Günther Albel, Meinhard Novak, sieht keinen Grund dafür, die Forderung anzuerkennen. Er will die Causa notfalls bis zum Obersten Gerichtshof ausstreiten. Am Freitag wird sich Richterin Daniela Bliem mit der Causa auseinandersetzen.