Magistratsdirektor Peter Jost
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Chronik

Causa Jost: Erster Erfolg vor Gericht

Der ehemalige Klagenfurter Magistratsdirektor Peter Jost hat einen ersten Sieg vor dem Arbeitsgericht erzielt. Die Richterin stellte am Donnerstag fest, dass Jost kein Beamter, sondern ein Angestellter der Stadt war. Das ist für seine Überstundenforderungen wichtig.

Anlass war eine Klage, die Peter Jost beim Arbeitsgericht gegen die Stadt eingebracht hatte. Darin verlangt er die Auszahlung von 65.000 Euro an Zuschlägen für 800 Überstunden, die er in den vergangenen drei Jahren als Magistratsdirektor geleistet habe. Das Arbeitsgericht ist aber nur zuständig, wenn Jost Vertragsbediensteter gewesen ist und genau hier hakten die Anwälte der Stadt ein. Ihrer Meinung nach wurde Jost per Bescheid zum Magistratsdirektor ernannt und ist daher Beamter. In diesem Fall müsste er seine Ansprüche beim Landesverwaltungsgericht geltend machen. Eine Rechtsauffassung, der die Richterin beim Prozess am Arbeitsgericht aber nicht folgte. Aus dem Bescheid gehe nämlich nicht hervor, dass die Stadt Jost zum Beamten machen wolle, sagt sie.

Nächste Instanz am Zug

Peter Ivankovic, der Anwalt der Stadt, teilt ihre Auffassung nicht. Er werde in den nächsten zwei Wochen Rekurs gegen den Beschluss einbringen und damit ist dann das Oberlandesgericht Graz als nächste Instanz am Zug. Erst wenn endgültig feststeht, dass Jost kein Beamter ist, kann dann über die Sache verhandelt werden, also über die Auszahlung der Überstundenzuschläge und in weiterer Folge auch über die von Jost angestrebte Vertragsverlängerung im Magistrat bis zum Jahr 2027. Sollte das alles im Sinne des ehemaligen Magistratsdirektors entschieden werden, dann könnte das die Stadt sehr viel Geld kosten.