In dem Verfahren tauchte die Streitfrage auf, ob Jost Beamter oder Vertragsbediensteter ist. Denn ist er Beamter, wäre das Arbeitsgericht für ihn gar nicht zuständig. Dies wollten die Beamten der Stadt mit Hinweisen auf die Bestellungsbescheide und auf diverse Dienstrechtsgesetze nachweisen.
Richterin sieht Widerspruch
Im Stellenplan der Stadt ist aber gar kein Beamtenposten vorgesehen, sagte Josts Anwalt, es gebe auch kein Gehaltsschema dafür. Richterin Monika Rauer-Repar sah einen gewissen Widerspruch. Es fehle vieles – ob diese Bescheide zur Bestellung Josts als Magistratsdirektor tatsächlich Bescheide sind und ob Jost damit tatsächlich zum Beamten geworden sei. Eine „gemähte Wiese“ für eine der beiden Parteien sei das sicher nicht, sagte sie.
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Sicher ist dagegen, das Verfahren wird bis zum Oberlandesgericht Graz gehen. Dann erst weiß man auch, vor welchem Gericht der für Jost und die Stadt Klagenfurt, noch viel bedeutenderer Prozess um die Vertragsverlängerung des Magistratsdirektors bis Ende 2025 verhandelt werden muss. Jost wurde ja entgegen dieser Verlängerung Ende letzten Jahres abberufen.