Der erste Angeklagte, ein 56 Jahre alter Oberkärntner, wollte sich bei der Verhandlung im klassischen Staatsverweigerer-Stil nicht setzen, obwohl ihn die Richterin dazu aufforderte. Er erklärte, dass Österreich ein besetzter Staat sei und dass das Besatzungsrecht gelte.
Wie 26 andere schickte auch er im Sommer des Vorjahres der Staatsanwältin, die eine Hausdurchsuchung veranlasst hatte, ein wirres Schreiben, in dem von Militärgesetz und Todesstrafe die Rede war. Bedrohen habe er niemanden wollen, sagte er am Mittwoch. Er wurde zu zwölf Monaten Haft – bedingt und nicht rechtskräftig – verurteilt.
Prozess gegen Staatsverweigerer
Zu bedingten Haftstrafen sind drei Staatsverweigerer am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Nach einer Hausdurchsuchung vergangenes Jahr hatte die dafür zuständige Staatsanwältin 27 Drohbriefe erhalten. Ihr wurde darin mit dem Tod gedroht.
Frau geständig: Zehn Monate bedingte Haft
Nach ihm wurde eine 31 Jahre alte Frau mit Handschellen und Justizwachebeamtin in den Saal gebracht. Sie hatte am 8. März einfach während der Verhandlung das Gericht verlassen. Die Folge war eine Woche Untersuchungshaft. Nach diesen sieben Tagen bezeichnete sie das Ganze als „Schas“. Das Wort findet sich jetzt im Protokoll des Gerichts.
Ihr wird das Gleiche vorgeworfen wie ihrem Vorgänger, doch sie zeigte sich nun geständig. Sie habe sich von der „Bundesstaat Preußen“-Ideologie verleiten lassen. Sie werde nichts mehr dergleichen tun. Das Urteil – zehn Monate Haft zur Bewährung auf drei Jahre – nahm sie an.
Dritter Angeklagter will von Briefen Abstand nehmen
Der dritte Angeklagte, ein 70 Jahre alter Pensionist, war nicht so einsichtig. Auch er ist einer der Drohbriefschreiber, war ebenfalls in U-Haft und bleibt bei seiner Ideologie, dass Österreich kein Staat sei. Seine zwölf Monate bedingte Haft sind noch nicht rechtskräftig. Er sagte der Richterin, er werde in Zukunft keine Briefe mehr schreiben. Das sei ihr das Wichtigste, sagte diese am Ende der Verhandlung. Zwei der drei Urteile sind noch nicht rechtskräftig.