Waffenfund Ruden Polizei
LPD Kärnten
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Gericht

Schuldsprüche bei Prozess um Waffenfund

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Donnerstag der Prozess um einen riesigen Waffenfund in einem Haus in Ruden im März 2023 fortgesetzt worden. Weil große Mengen Sprengmittel gefunden wurden, war der Hauptvorwurf der Anklage die Vorbereitung eines Verbrechens durch Sprengmittel. Es gab vier Schuldsprüche.

Bei den Angeklagten handelt es sich um eine 68-jährige Britin, eine 69-jährige gebürtige Innsbruckerin, einen 68-jährigen Briten und einen 29-jährigen Grazer. Sie bekannten sich am Donnerstag zum Besitz von unerlaubten Waffen schuldig, bestritten aber den Vorwurf, dass mit dem sichergestellten Sprengstoff und den weiteren Utensilien eine Bombe hätte gebaut werden sollen.

Richter Christian Liebhauser-Karl erklärte, die Angeklagten seien wegen des unbefugten Besitzes von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und Sprengstoffes verurteilt worden. Für die ursprünglich angeklagte Tat, die Vorbereitung eines Verbrechens mit Sprengmitteln, habe es keine Beweise gegeben. Weil die beiden Frauen mit den Waffen hantiert und diese umgebaut hatten und der 29-Jährige eine einschlägige Vorstrafe hat, fassten sie zwölf Monate bedingt aus, nur für den 69-jährigen Mann gab es eine geringere Strafe von neun Monaten. Die Angeklagten nahmen die Urteile an, Staatsanwältin Johanna Schunn gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind daher nicht rechtskräftig.

Prozess Waffenarsenal

„Waffen überall verstreut“

Laut dem befragten Polizisten waren die Waffen im ganzen Haus verstreut. Der Rettungsdienst, der wegen eines medizinischen Notfalls ins Haus gerufen worden war und auch Waffen sah, hatte die Polizei hinzugezogen.

Richter Christian Liebhauser-Karl befragte zu den sichergestellten Waffen und dem Sprengstoff auch den Waffen-Sachverständigen Stefan Zeindl-Wildmann. Er erklärte, dass zahlreiche Gewehre zu vollautomatischen Gewehren umgebaut worden seien. Es gebe dazu eine Vielzahl an Magazinen mit jeweils 30 Schuss. In Österreich seien für halbautomatische Waffen nur zehn Schuss erlaubt. Damit seien aus Sicht des Sachverständigen die Waffen ganz klar dem Begriff Kriegsmaterial zuzuordnen.

Die Teile für den Umbau zu vollautomatischen Gewehren seien auf dem Schwarzmarkt erhältlich. Auch seien alle Waffen voll funktionsfähig.

Kiloweise Sprengmaterial

Vom Sprengstoff TNT wurden 1,5 Kilogramm gefunden, weiters 8,5 Kilogramm Schwarzpulver, Zünder, Rohrbalken und weitere Utensilien, die sich eigneten, um Rohrbomben herzustellen, so der Vorwurf. Die 68-Jährige sagte, sie sei eine Waffentechnikerin, alle Waffen und der Sprengstoff hätten ihr gehört, die anderen Angeklagten hätten nichts damit zu tun gehabt. Den Sprengstoff habe sie im Haus gefunden und auch sicher nicht vorgehabt, damit Bomben zu bauen. Weil sie Angst vor dem russischen Präsidenten Wladimir Putin und einem Atomkrieg habe, hätte sie sich vorbereitet und etwa einen Geigerzähler, Gasmasken und Schutzanzüge zuhause gehabt.

„Wollten Ratten schießen“

Der britische Hausbesitzer sagte, er sei mit der mitangeklagten Landsfrau verlobt, man lebe mit der 69-Jährigen zusammen. Die Verteidigerin des Mannes sagte, er habe ein Messie-Syndrom, sei uneinsichtig, dass das Haus nicht bewohnbar sei, für ihn sei auch ein Erwachsenenvertreter bestellt worden.

Die 69-jährige gebürtige Tirolerin räumte am Donnerstag ein, dass durchaus Waffen im Haus verteilt herumgelegen seien: „Die sind ja bereitgestanden, um die Ratten abzuschießen.“ Sie habe auch die angeklagte Britin einmal darauf angesprochen, dass man den Sprengstoff loswerden könne: „Das könnte ja in die falschen Hände geraten.“ „Die Frage ist ja, ob das zu dem Zeitpunkt in den richtigen Händen war“, merkte Richter Liebhauser-Karl an.

Grazer wohnte nur kurz im Haus

Der Steirer sagte, er sei erst zwei, drei Wochen vor dem Polizeieinsatz in das Haus gezogen, weil er keine andere Bleibe gehabt habe. Auch er gab an, dass die Waffen im Haus herumgelegen seien. Ob er auch mitbekommen habe, dass damit Ratten gejagt wurden? „Ja, schon.“ „Aber das ist doch zumindest ungewöhnlich? Wie reagiert man da?“, interessierte sich der Richter für den Alltag in der Wohngemeinschaft. „Dass man die Plage in den Griff bekommt, da ist einem jedes Mittel recht“, antwortete der Grazer.

Zur Sprache kam beim Prozess auch, dass das Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE, vormals LVT) den Fall nicht an sich gezogen hatte. Die Leiterin der Behörde sagte aus, dass man sehr wohl bei den Hausdurchsuchungen und den Einvernahmen der Beschuldigten dabei gewesen sei. „Wir haben dann aufgrund unserer Expertise entschieden, dass sich in keiner Lage des Verfahrens eine Staatsschutzrelevanz ergeben hat. Es gab keine Anzeichen von terroristischen oder staatsfeindlichen Aktivitäten.“