Prozess um Waffenfunde
ORF/Andreas Kimeswenger
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Gericht

Prozess um riesigen Waffenfund vertagt

Zwei britische Staatsbürger und zwei Österreicher haben sich am Dienstag vor Gericht verantworten müssen, weil sie in einem Haus in Kleindiex bei Ruden große Mengen Waffen, tausende Schuss Munition und gefährliche Sprengmittel gehortet haben sollen. Es wurde vertagt, die Verteidigung stellte zusätzliche Beweisanträge.

Hauptvorwurf der Anklage ist die Vorbereitung eines Verbrechens durch Sprengmittel – oder wie es im Paragraf 175 Strafgesetzbuch heißt: „Vorbereitung eines Verbrechens durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel“. Dazu kommt illegaler Waffenbesitz. Der Bau einer Rohrbombe sei möglich gewesen. Der Prozess wurde vertagt. Die vier Angeklagten, eine 68-jährige Britin, eine 69-jährige gebürtige Innsbruckerin, ein 68-jähriger Brite und ein 29-jähriger Grazer, bekannten sich zum Hauptvorwurf nicht schuldig.

Hauptangeklagt ist die 68-Jährige Britin, die sich als Waffentechnikerin bezeichnet und immer wieder betonte, dass sie die Waffen rechtmäßig besessen habe. Die eineinhalb Kilogramm TNT, die die Polizei im Haus gefunden habe, seien bereits vorher dort gelagert gewesen, in einer Stahlbüchse. Sie habe alte Waffen repariert, um sie weiter zu verkaufen. „I’m not a terrorist“ – Ich bin keine Terroristin, sagte die Frau gegenüber Richter Christian Liebhauser.

Prozess um Waffenfund vertagt

„Auf Ratten geschossen“

Mit den Chemikalien habe sie antike Waffen gereinigt. Mit den Stahlkugeln habe sie im Haus auf Ratten geschossen. Nachdem die Kugeln dabei Mauern und Möbel beschädigt hätten, habe sie damit aufgehört. Dass die Waffen in einem Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg stehen, bestritt die 68-Jährige. Sie habe aber Angst vor einem Atomkrieg, deshalb habe sie Gasmasken, Schutzanzüge und auch einen Geigerzähler zu Hause.

Der Viertangeklagte, ein 29 Jahre alter Österreicher, zog erst im Februar dieses Jahres in die Wohngemeinschaft. Er ist wegen Körperverletzung vorbestraft. Vom Ausmaß des Waffenlagers habe er nichts gewusst. Auch vom TNT habe er keine Ahnung gehabt, sagte er aus. Gegen den 29-Jährigen besteht ein aufrechtes Waffenverbot. In diesem Sinn bekannte er sich auch schuldig. Er habe aber nicht gewusst, dass auch das Wissen um die Waffen im Haus bereits strafbar sei.

Es wurde wegen erneuerter Beweisanträge der Verteidiger vertagt. Es soll bei der nächsten Verhandlung ein psychiatrischer Gutachter und ein Sprengstoffsachverständiger gehört werden.

Rettungssanitäter sahen die Waffen

Rettungssanitäter brachten den Fall im Februar ins Rollen, nachdem sie wegen eines medizinischen Notfalls zum Haus in Ruden gerufen worden waren. Sie versorgten eine der Personen, bemerkten dabei aber auch die Waffen und erstatten Anzeige. Daraufhin kamen alle vier Personen in Untersuchungshaft. Tagelang durchsuchten Waffen- und Sprengstoffexperten der Polizei das Haus mit größter Vorsicht. Denn was sie fanden, war hochexplosiv – mehr dazu in Waffenlager in Ruden entdeckt.

Waffenfund Ruden Polizei
LPD Kärnten
Gefunden Waffen

Ausreichend Sprengmittel für mehrere Rohrbomben

Die Ermittler fanden unter anderem 1,5 Kilogramm TNT, 8,5 Kilo Schwarzpulver, Salpetersäure, stark ätzende Schwefelsäure, Stahlkugeln und ein Handy, dessen Akku als Zündquelle dienen könnte – laut Anklage ausreichend für mehrere Rohrbomben mit verheerender Wirkung. Deshalb lautet die Anklage gegen alle vier Personen auf Vorbereitung eines Verbrechens mit Sprengmitteln. Der Strafrahmen beträgt sechs Monate bis fünf Jahre.

Anwesen in Ruden
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Das Gehöft in Ruden

Britin nimmt Verantwortung auf sich

Alle vier Personen sind bisher unbescholten und leugnen die Absicht, mit den Materialien eine Straftat geplant zu haben. Alle vier müssen sich auch wegen Vergehen nach dem Waffengesetz verantworten. Das Gericht muss nicht nur die Herkunft der Waffen und der Sprengmittel nachweisen, sondern auch einen Tatplan finden, also was konkret die Personen mit den gefährlichen Materialien vorhatten. Die älteste der Angeklagten kam nach zwei Wochen auf freien Fuß, für die weiteren drei Personen war die Untersuchungshaft mangels Tatbegehungs- oder Verdunkelungsgefahr nach zehn Wochen beendet.