Chronik

Künstler muss nichts für Zweitwohnsitz zahlen

Der Schriftsteller Peter Waterhouse hat erfolgreich Beschwerde gegen die Zweitwohnsitzabgabe in Kärnten eingelegt. Das Landesverwaltungsgericht Kärnten gab seiner Beschwerde nun statt und anerkannte damit die berufliche Nutzung eines Nebenwohnsitzes durch einen Künstler, hieß es von der Interessensgemeinschaft der Kulturinitiativen in Kärnten/Koroska.

Der gebürtige Deutsche hat neben seiner Wohnung in Wien auch ein Haus in St. Veit im Jauntal, Bezirk Völkermarkt. Die Interessensgemeinschaft der Kulturinitiativen in Kärnten/Koroska sagt, viele Künstlerinnen und Künstler würden Zweitwohnsitze nutzen, um ihre Tätigkeit auszuüben oder ihre Werke aufzubewahren. Deshalb sei die Entscheidung bedeutend.