Peter Jost
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Fellner: Josts Vertragsverlängerung „nichtig“

Landesrat Daniel Fellner (SPÖ) teilte am Donnerstag im Landtag mit, dass die Gemeindeaufsicht die Dienstvertragsverlängerung des Klagenfurter Magistratsdirektors für nichtig erklären lassen wird. Der Bescheid wird am Donnerstag erlassen.

In Klagenfurt gibt es erneut eine Wende in der Causa um den derzeit vom Dienst freigestellten Magistratsdirektor Peter Jost. Die Gemeindeaufsicht des Landes hat einen neuen Bescheid an die Stadt geschickt. Darin soll die Vertragsverlängerungen von Jost über das Pensionsalter hinaus erneut als „nichtig“ erklärt werden. Für die Steuerzahler könnte die Causa damit erledigt sein, ob auch für Bürgermeister Christian Scheider vom Team Kärnten, ist noch offen.

Fellner im Landtag: „Wird nicht mehr lange dauern“

Die Katze aus dem Sack ließ am Donnerstag der für Gemeinden zuständige Landesrat Daniel Fellner (SPÖ) im Landtag: Der Nichtigkeitsbescheid der Gemeindeaufsicht sei quasi auf dem Weg ins Klagenfurter Rathaus. Auf die Anfrage von Gernot Darmann (FPÖ), wann die „in Aussicht gestellte Nichtigkeitserklärung dieser Vertragsverlängerung tatsächlich in Form und in Bescheid erwachsen“ werde, trat Landesrat Daniel Fellner ans Rednerpult und sagte wortwörtlich: „Ich gehe davon aus, dass das nicht mehr lange dauern wird. Ich möchte mich nicht festlegen auf Tage, Stunden oder Wochen – vor allem, weil ich mich in diese aufsichtsbehördlichen Schritte nicht einmische – aber ich gehe davon aus, dass das relativ rasch passieren wird.“

Vertrag Josts würde mit Jahresende enden

Dem Vernehmen nach steht in diesem Bescheid, dass jene Verfügung nichtig ist, mit der Bürgermeister Christian Scheider den Vertrag von Magistratsdirektor Peter Jost im Alleingang verlängert hat. Damit würde Josts Vertrag mit Jahresende enden. Das hat die Gemeindeaufsicht allerdings schon einmal festgestellt, dieser Bescheid ist dann vom Verwaltungsgericht aufgehoben worden mit der Begründung, dass ein Feststellungsbescheid nur für geringe Rechtsverletzungen in Frage komme, es handle sich aber um eine gravierende. Dem trägt die Landesaufsicht im neuen Bescheid offenbar Rechnung, sie hat die nächstmöglich höhere Stufe ihrer Eingriffsmöglichkeiten gewählt und bezieht sich allein auf die Verfügung des Bürgermeisters.

Bürgermeisterbüro übte sich in Zurückhaltung

Auf eine ORF-Anfrage bestätigte auch der Chef der Gemeindeabteilung Stefan Primosch, dass der Bescheid am Donnerstag hinausgegangen sei. Zum Inhalt machte er keine Angaben. Ob die Stadt auf Betreiben des Bürgermeisters erneut Einspruch einlegen wird, ist offen. „Die Entscheidung liegt uns noch nicht vor. Wir wissen nicht, was drinnen steht und können deshalb nichts dazu sagen“, hieß es aus dem Bürgermeisterbüro.

Weniger vorsichtig reagierte Klagenfurts Vizebürgermeister Philipp Liesnig (SPÖ) auf Fellners „Ankündigung einer Nichtigerklärung der am 20. Dezember 2022 von Bürgermeister Christian Scheider eigenmächtig durchgeführten Dienstvertragsverlängerung“.

Keine Schadensersatzansprüche an Stadt

Konkret werde, so Liesnig, der diesbezügliche Bescheid der Gemeindeaufsicht noch „heute rausgehen“, so der Vizebürgermeister wörtlich. Er sprach in der Aussendung außerdem von einem „Paukenschlag“ in der Causa Jost, und dass sich die „Beharrlichkeit der SPÖ vor allem für die Klagenfurter Steuerzahler ausgezahlt“ habe. Es könne nun keine Schadensersatzansprüche von Jost an die Stadt geben, so Liesnig.

Andreas Skorianz von den Freiheitlichen sagte, zivilrechtliche Ansprüche blieben zwar aufrecht, könnten allerdings nur den Bürgermeister persönlich treffen und nicht die Stadt. Die Position des Magistratsdirektors ist derzeit ausgeschrieben.