Chronik

Prozess um Google-Fonts-Mahnungen

Seit 2022 haben rund 26.000 Unternehmen Briefe von einem nö. Anwalt im Namen seiner Mandantin Eva Z. bekommen. Er fordert von Homepage-Betreibern 190 Euro, weil mit den Google Schriften (Fonts) auf den Seiten Daten der Leser in die USA transferiert würden. Ein Kärntner klagte seinerseits, am Mittwoch findet der Prozess in Wien statt.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt seit Jahresbeginn wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs gegen den Anwalt. Nun klagt ein betroffener Kärntner Unternehmer Eva Z. und will sie von seiner Homepage mit einem „virtuellen Hausverbot“ fernhalten.

IP-Adressen können übertragen werden

Herr M. aus Spittal/Drau ist einer von Tausenden, die Post des Anwalts Markus Hohenecker bekamen, der sich selbst als Datenschutzanwalt bezeichnet. Im Auftrag seiner Mandantin Eva Z. verschickte er die Briefe. Die Forderung wird dafür gestellt, weil die IP-Adresse, also die eindeutig zuordenbare Nummer des Computers, möglicherweise durch die Google-Schriftarten auf den Webseiten, in die USA gelangt und missbräuchlich verwendet worden sei.

Die 190 Euro bestehen aus 100 Euro Schmerzensgeld für Eva Z. plus 90 Euro für den Anwalt, der die Mahnschreiben verschickt. Wie viele der vielen gemahnten Betriebe in Kärnten die Forderung bezahlten, ist nicht bekannt. Jetzt dreht Herr M. mit seinem Anwalt Ulrich Salburg den Spieß um. Er klagt Eva Z. auf dem Zivilrechtsweg: Sie habe die Webseiten nur aufgerufen, um einen Schaden zu behaupten. Er verlangt eine Unterlassungserklärung und will, dass die Frau seine Homepage nicht mehr besucht, da sie das nur nutze, um vermeintliche Datenschutzansprüche geltend zu machen.

Gibt es virtuelles Hausrecht

Sein Anwalt beruft sich dabei auf das Hausrecht und vergleicht mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs, wonach Gastwirte das Recht hätten, privaten „Rauchersheriffs“, die die Einhaltung des Rauchverbots überprüfen, Hausverbot zu erteilen. Ob auch ein virtuelles Hausverbot auf die Website bezogen möglich ist, muss die Richterin am Wiener Bezirksgericht beurteilen.