Chronik

Hunderte Inkasso-Briefe an Unternehmer

Hunderte Kärntner Unternehmer bekamen in dieser Woche Briefe von einem Datenschutz-Anwalt. Das Problem ist eine Schrift von Google, die die Firmen auf ihren Internetseiten verwenden. Dadurch gehen Daten der Nutzer an amerikanische Server. Das ist laut Datenschutz-Verordnung seit vier Jahren verboten. Rechtlich eine heikle Sache.

Die Mandantin des Datenschutzanwalts fühle sich erheblich unwohl und sei massiv genervt, weil ihre Daten an die USA weitergereicht werden, steht unisono in allen Briefen, die derzeit in Hunderten Kärntner Unternehmen eintrudeln. Was die Mahnschreiben unterscheidet, ist ein Screenshot der Unternehmens-Seite, als Beweis dafür, dass offenbar eine Google-Schrift verwendet wird.

Schadenersatz plus Bearbeitungsgebühr gefordert

Der Klagenfurter Datenschutz-Experte und Jurist Ludwig Notsch muss derzeit unzählige solcher Briefe für seine Kärntner Mandanten bearbeiten. „Ich empfehle den Betroffenen einmal eine Status Quo Analyse zu machen, also abzuchecken, ob das auch tatsächlich der Fall ist oder nicht. Es gibt auch die Variante die Fonts auf dem eigenen Server abzulegen, da passiert dann natürlich kein internationaler Datentransfer“.

Eine andere Möglichkeit wäre, die Schriftart selbst zu kaufen oder zumindest über den Transfer zu informieren, „zum Beispiel über den Cookie Hinweis vor dem Besuch der Website“, so Notsch. Die Mahn-Briefe in den Kärntner Unternehmen fordern Unterlassung, 100 Euro Schadenersatz oder Datenschutz-Auskunft plus 90 Euro Bearbeitungsgebühr.

Sammelklage wenig aussichtsreich

Der Klagenfurter Datenschutzexperte will keine Zahlungsempfehlung aussprechen. Eine gewisse Abmahn-Industrie, die die Kärntner Wirtschaft massiv aufgeregt, sei aber nicht von der Hand zu weisen. „Die Abmahnpraxis hat ja quasi ihren Ursprung in Deutschland und ist in kleinen Schwüngen auch in Österreich angekommen. Für mich war es nur eine Frage der Zeit, bis das Ganz auch hier an Fahrt aufnimmt“, so Notsch.

Die Kärntner Wirtschaftskammer will ihre Mitgliedsbetriebe in diesem Fall unterstützen. Betroffene sollen sich melden, sagte Präsident Jürgen Mandl, der von mehr als 400 Fällen spricht. Eine angedachte Sammelklage sei zumindest im Unrechtsfall aber wenig aussichtsreich. Schließlich gelte das Gesetz seit 2018, der Welpenschutz sei vorbei, so der Datenschutz-Experte.