Bus nach dem Unfall
ORF/Andreas Kimeswenger
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Chronik

Busunfall: Kein technisches Gebrechen

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat am Dienstag bekanntgegeben, dass ein technisches Gebrechen im Zusammenhang mit dem tödlichen Unfall Ende September bei Micheldorf ausgeschlossen werden kann. Bei dem Unfall wurde eine 19 Jahre alte Oberösterreicherin getötet. Der Fahrer gab bei einer Befragung an, er habe sich nach einer Flasche gebückt.

Der Unfall ereignete sich am 19. September in den Morgenstunden auf der Friesacher Straße (B317) bei Micheldorf (Bezirk St. Veit an der Glan). Der Fernreisebus mit 42 Mitfahrenden kam von der Straße ab und stürzte um. Eine 19-jährige Frau aus Oberösterreich kam ums Leben. Rund 20 Verletzte wurden im Krankenhaus Friesach versorgt – mehr dazu in Tote und Verletzte bei schwerem Busunfall.

Sachverständiger soll Verantwortung klären

Der Lenker sagte bei seiner Einvernahme, er sei durstig gewesen und habe sich nach einer Wasserflasche im Fußraum gebückt. Daraufhin habe er die Kontrolle über den Doppeldecker verloren – mehr dazu in Busunfall: Fahrer bückte sich nach Flasche. Die Staatsanwaltschaft ließ zur Beweissicherung unter anderem eine Dashcam, die im Bus sichergestellt worden war, auswerten.

Auch der Fahrtenschreiber sollte ausgewertet werden. Ob dem Lenker fahrlässige Körperverletzung oder grob fahrlässige Körperverletzung vorzuwerfen ist, soll ein Sachverständiger klären, sagte damals der Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, Markus Kitz.