Chronik

Wolfsverordnung: Ermittlungen eingeleitet

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat nach einer Anzeige des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs gegen Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP) und unbekannte Täter eingeleitet.

Behördensprecher Markus Kitz bestätigte der APA am Donnerstag einen Bericht der „Kleinen Zeitung“. Es geht um die Kärntner Wolfsverordnung, die nach Ansicht der Tierschützer geltendem EU-Recht widerspricht. Die Staatsanwaltschaft habe bei der Landesamtsdirektion eine Stellungnahme angefordert, erklärte Kitz. Man wolle Auskünfte zum Entstehungsprozess der Verordnung und eine Einschätzung der Landesamtsdirektion über ihre Übereinstimmung mit geltendem EU-Recht. Eine Antwort sei noch ausständig.

Gruber weist Vorwürfe zurück

Gruber weist die Vorwürfe zurück und will sich „von solchen Anzeigen“ nicht einschüchtern lassen, wie er schriftlich mitteilen ließ. „Ich kämpfe weiterhin dafür, rasch gegen Problem- und Risikowölfe eingreifen zu können, um Bevölkerung und Landwirtschaft zu schützen.“ Der VGT hat – so die Ankündigung Ende Juli – nicht nur Gruber, sondern auch die zuständigen Landesregierungsmitglieder aus Tirol und Salzburg angezeigt.

Eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Kärnten gegen die Kärntner Wolfsverordnung wurde im August zurückgewiesen. Für die inhaltliche Prüfung einer Verordnung und deren Aufhebung sei das Gericht nicht zuständig. Die Prüfung von Verordnungen komme ausschließlich dem Verfassungsgerichtshof zu. Dort liegt derzeit keine Beschwerde vor, sagte eine Sprecherin auf APA-Anfrage.