Soziales

Wohnungen für von Gewalt betroffene Frauen

Übergangswohnungen für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, bietet die Stadt Villach in Kooperation mit dem Frauenhaus der Stadt an. Es soll Betroffenen und ihren Kindern nach ihrer Zeit im Frauenhaus die Rückkehr in ein eigenständiges Leben erleichtern.

Seit 26 Jahren werden im Villacher Frauenhaus Schutzbedürftige aufgenommen, egal, welche Form der Gewalt sie in den eigenen vier Wänden erfahren mussten: Körperliche oder seelische Gewalt, sexualisierte Gewalt oder ökonomische Gewalt. Acht Plätze für Frauen und zehn Plätze für Kinder stehen dort zur Verfügung. Im Schnitt 30 Frauen können dort für maximal zwölf Monate unterkommen.

Weil Platz und Aufenthaltsdauer im Frauenhaus begrenzt sind, sollen die Übergangswohnungen künftig Abhilfe schaffen, sagte Vizebürgermeisterin Gerda Sandriesser (SPÖ). Seit Anfang Oktober stehen die kärntenweit ersten beiden sanierten und möblierten Übergangswohnungen zur Vermittlung zur Verfügung. Früher sei der Übertritt aufgrund fehlender Wohnungen oft problematisch gewesen.

Weitere Hilfestellung auch während Übergangsphase

Die Stadt Villach vermietet die beiden Wohnungen direkt an das Frauenhaus. Für die Zuweisung und die Betreuung der Frauen ist das Frauenhaus Villach verantwortlich. Ausschließlich Frauen, die dort zuvor untergebracht waren, sollen künftig mit Kinder oder Kindern für längstens sechs Monate in den Übergangswohnungen unterkommen, sagt Christina Kraker-Kölbl, Geschäftsführerin des Villacher Frauenhauses: „Sie sind für Frauen gedacht, wo die Sicherheit bereits gewährleistet ist oder der Gefährdungsgrad einschätzbar ist. Es ist nicht für Akutsituationen gedacht. Die Frauen machen mit uns einen Untermietvertrag, dieser ist zuerst auf drei Monate befristet und wird dann noch einmal auf drei Monate verlängert. Pro Woche gibt es mindestens zwei Beratungskontakte.“

Die betroffenen Frauen können sich bei Fragen auch in der Übergangswohnung rund um die Uhr natürlich an das Frauenhaus wenden.

Rückkehr in eigenständiges Leben nach sechs Monaten

Die Idee sei außerdem, dass während der Übergangsphase bereits Wohnungsanträge bei Magistrat oder Genossenschaften gestellt werden, so Kraker-Kölbl: „Wir wissen, dass es lange Wartezeiten gibt.“ Diese betragen – laut dem Villacher Wohnungsreferenten Erwin Baumann (FPÖ) im Schnitt sechs bis zwölf Monate. Er merke generell bei der Wohnungsvergabe, dass sich immer mehr Menschen nach Trennungen an ihn wenden, die dringend ein Dach über dem Kopf benötigen.

Ziel ist es, nach sechs Monaten in einer Übergangswohnung in einem weiteren Schritt in eine gesicherte „Finalwohnung“ nach dem Auszug aus der Übergangswohnung zu ziehen.

Unterkünfte in ganz Kärnten geplant

Auch in anderen Regionen Kärntens sind solche Übergangswohnungen geplant. Seit 1. Juli gibt es eine Bund-Länder-Vereinbarung. Sie sieht Schutzunterkünfte in Form von sogenannten Übergangswohnungen in allen Bundesländern vor. 90 Plätze für Frauen und weitere 90 für Kinder soll es künftig geben. Vier Frauenhäuser unterschiedlicher Trägervereinen gibt es in Kärnten. Sie werden – aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung in der Gewaltschutzarbeit – die Pläne des Bundes für mehr Schutzunterkünfte umsetzen.