Chronik

Immer mehr Wegweisungen von Gefährdern

Heuer sind bereits 600 Betretungs- und Annäherungsverbote ausgesprochen worden, eine Zunahme von ca. zehn Prozent. Aber nicht die Gewalt nahm zu, vielmehr wurde die Polizei auf häusliche- und familiäre Gewalt sensibilisiert, sagen Fachleute. Auch nehmen Opfer früher Hilfe in Anspruch.

Täglich suchen vorwiegend Frauen Hilfe im Gewaltschutzzentrum. Laut Statistik der Opferschutzstelle sind Frauen zu 95 Prozent die Leidtragenden. Gewalt in Beziehungen sei weder neu, noch nehme sie zu, sagte Margot Moser-Lechner vom Gewaltschutzzentrum: „Aber es gibt eine Bewusstseinsänderung in der Bevölkerung, auch bei der Polizei, dass Frauen sich vielleicht schon früher trauen, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sie rufen auch die Polizei, die dann Betretungs- und Annäherungsverbote aussprechen kann.“

Missachtung kann teuer werden

Gefährder müssen sich danach mindestens zwei Wochen lang von der bedrohten Person fernhalten. Nicht immer jedoch lassen sich Straftäter von einem Betretungsverbot aufhalten, wie ein aktueller Fall zeigt. Vergangene Woche verletzte und bedrohte ein 56-jähriger Mann seine Lebensgefährtin, obwohl die Polizei gegen ihn kurz zuvor ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen hatte – mehr dazu in Gewalttäter flüchtete vor Polizei.

Die Konsequenz der Missachtung ist eine Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro oder auch mehr bei Wiederholung. Aber auch das Opfer darf den Täter nicht wieder ins Haus lassen. Braucht der Gefährder etwas dringend aus der Wohnung, muss er die Polizei informieren, die ihn dabei begleitet. Alle in der Wohnung oder dem Haus lebende Personen sind durch die Wegweisung geschützt.

Verlängerung nur auf Antrag

Das Betretungs- und Annäherungsverbot gilt für zwei Wochen, kann aber nach einem Antrag beim Bezirksgericht auf einstweilige Verfügung durch das Opfer auf vier Wochen verlängert werden. Der Schutz im Wohnbereich kann vom Gericht auch auf sechs Monate ausgedehnt werden, wird in dieser Zeit zB. die Scheidung eingeleitet, kann die einstweilige Verfügung auch bis zum Ende des Verfahrens gelten. Über jedes Betretungs- und Annäherungsverbot informiert die Polizei das Gewaltschutzzentrum. Die Mitarbeiterinnen gehen dann auf die Opfer zu.

Angeboten wird nicht nur rechtliche Beratung sondern auch psychologisch-therapeutische Unterstützung. Mehr als 1.300 Personen wurden vergangenes Jahr im Gewaltschutzzentrum Kärnten beraten. Trotzdem kennen nicht alle Betroffenen die Opferschutzstelle, so Moser-Lechner: „Wir arbeiten daran, dass ganz klar wird für alle Bevölkerungsteile, wenn jemand von familiärer häuslicher Gewalt oder Stalking betroffen ist, dass man sich ans Gewaltschutzzentrum wenden kann. Was auch immer noch eine große Forderung von uns war und hoffentlich jetzt umgesetzt werden soll, sind die Gewaltambulanzen, wo niederschwellig auch Verletzungen dokumentiert werden können.“ Die Hilfe im Gewaltschutzzentrum ist kostenlos und streng vertraulich.

Hilfe für Frauen

Beratung für Männer