Tierschützer zeigen Bezirkshauptmann an

Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) hat den Bezirkshauptmann von Hermagor wegen Amtsmissbrauchs angezeigt. Hintergrund ist eine Anzeige des VGT wegen Tierquälerei gegen einen Schafbauern, weil er seine Tiere „unbeaufsichtigt im Hochgebirge“ ausgesetzt habe. Die BH Hermagor stellte diese Anzeige ein.

Im Juni erstattete der Verein Gegen Tierfabriken Anzeige gegen einen Schafhalter, weil er die Tiere unbeaufsichtigt auf der Alm gelassen hatte. Das sei ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, hieß es in der Anzeige – mehr dazu in Tierschützer zeigen Schafhalter an (kaernten.ORF.at; 19.6.2023).

Anfang September hieß es vom Bezirkshauptmann von Hermagor, Heinz Pansi, über das Ergebnis des Verfahrens könne aus Datenschutzgründen keine Auskunft gegeben werden. Es bestehe aber keine Notwendigkeit für die Eröffnung zahlreicher Strafverfahren, sagte Pansi – mehr dazu in Ermittlungen gegen Schafbauern beendet (kaernten.ORF.at; 3.9.2023).

Sterberate „wie Schweine auf Vollspaltenboden“

Obmann des Vereins gegen Tierfabriken ist Martin Balluch. In einer Aussendung am Montag hieß es, wer das Tierschutzgesetz liest, komme nicht umhin, das Aussetzen von Schafen ohne Behirtung für Monate im Hochgebirge, ohne Unterstand und Schutz, „als rechtswidrig“ zu sehen: „Doch weil sich die Praxis österreichweit flächendeckend seit dem 2. Weltkrieg etabliert hat, will man daran nicht rühren“, wird Baluch in der Aussendung zitiert.

Im Jahr 2019 seien 5.751 Tiere in ganz Österreich während drei Monaten an viralen Krankheiten, an Absturz, Wetterunbill oder Verirren gestorben. Das sei eine Sterberate die vergleichbar sei mit der Mortalitätsrate von Schweinen bei der Haltung auf Vollspaltenböden. Der VGT appelliert an den Rechtsstaat, sich auch in unbequemen Fällen durchzusetzen, „indem wir eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs eingebracht haben. Es geht nicht an, dass man Gesetze nur dann exekutiert, wenn einem danach ist“.

BH Pansi: Für BH kein strafbarer Tatbestand

Vom Bezirkshauptmann von Hermagor, Heinz Pansi, hieß es in einer ersten Reaktion, die Sachbearbeiter der Bezirkshauptmannschaft hätten im Verhalten der Bauern keinen strafbaren Tatbestand erblickt. Deshalb sei das Verfahren eingestellt worden.