Windrad auf der Soboth
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Umwelt

Windkraft: Sichtbarkeitsverordnung fällt

Mit einer Novelle der Windkraftverordnung und der Festlegung von Zonen will die Politik den Ausbau der Windkraft weiter forcieren. Noch lässt das neue Regelwerk auf sich warten, wobei jedoch die Sichtbarkeitsverordnung fallen dürfte. Diese gibt vor, dass ein Windrad im Umkreis von 25 Kilometern nicht mit freiem Auge erkennbar sein darf.

Mehr Tempo in den Ausbau erneuerbarer Energien bringen, um die Energiewende zu schaffen – so lautet das ambitionierte Ziel der neuen Regierung. Mit der Eröffnung des ersten Kärntner Windparks setzt Kärnten einen entscheidenden Schritt Richtung Energiewende. Mit einer Novelle der Windkraftverordnung und der Festlegung von Zonen will die Politik des Ausbau weiter forcieren.

Schuschnig: Brauchen mehr Tempo in der Energiewende

Doch noch lassen die neuen Rechtsgrundlagen auf sich warten, auch wenn es bereits erste Ansätze gibt. So soll etwa die umstrittene Sichtbarkeitsverordnung, die vorgibt, dass ein Windrad im Umkreis von 25 Kilometern nicht mit freiem Auge erkennbar sein darf, fallen.

Energielandesrat Sebastian Schuschnigg von der ÖVP: „Die Sichtbarkeitsverordnung ist Teil der Windkraft-Standorträume-Verordnung und wird in der derzeitigen Form sicher nicht mehr lange existieren, weil wir sagen: Auch in der Rechtsgrundlage muss natürlich zum Ausdruck kommen, dass wir als Politik mehr Tempo in die Energiewende bringen wollen und das geht nur, wenn man bei den Regelungsgrundlagen entsprechend liberal agiert. Nicht überall alles zupflastern, nicht überall alles – aber mit Maß und Ziel in der richtigen Region die richtige Form der Energiegewinnung.“

Künftig Zonenausweisung für Windkraftanlagen

So sollen etwa künftig eigene Zonen ausgewiesen werden, in denen Windkraftanlagen errichtet werden sollen. Schuschnig: „Dass man nicht unbedingt in einem Biosphärenpark den ersten Fokus setzt, sollte genauso klar sein wie, dass die Berge, wo schon Infrastruktur vorhanden ist, wo Seilbahnen, Trafos und Straßen vorhanden sind, sich eher dafür eignen. Das liegt auf der Hand – aber jetzt schon namentlich Regionen zu nennen, wäre nicht besonders seriös.“

„Große Würfe“ sollen im nächsten Jahr folgen

Der Zeitplan, den sich die Regierung gibt? Dazu Schuschnig: „Die Regelungsgrundlagen wollen wir im Laufe des kommenden Jahres fertig haben, wir haben heuer schon eine erste Sammelnovelle in Bearbeitung, wo wir sagen: Das, was schon jetzt an Regelungsbestand da ist, wo wir mit kleinen Änderungen schon viel erreichen, das wollen wir sofort machen.“

Die großen Würfe was neue Gesetze und Verordnungen angeht, sollen dann im nächsten Jahr folgen. Man wolle sich nicht viel Zeit lassen, so Schuschnig, „denn wir haben auch für die Energiewende nicht viel Zeit“.

FPÖ ortet fatales Signal zum Ausverkauf der Almen

Die FPÖ sieht in der beabsichtigten Abschaffung der Windkraft-Sichtschutzverordnung ein „fatales Signal“ zum „Ausverkauf der Kärntner Almen“. Das „letzte landesrechtliche Bollwerk gegen den Totalverbau unserer Almen“ gerate damit ins Visier.

Laut FPÖ-Landesparteiobmann Erwin Angerer sollte genau das Gegenteil passieren: „Die Sichtschutzverordnung muss jedenfalls bestehen bleiben und gleichzeitig sollte die Windkraftstandorträume-Verordnung in ihrer derzeitigen Form zum Schutz unserer Natur- und Kulturlandschaft gestärkt werden. Neben der Sichtschutzverordnung sollte auch die Bestimmung eines Standortverbotes für Windkraftanlagen in Tourismusgemeinden mit mehr als 100.000 Nächtigungen pro Jahr wieder eingeführt werden, damit der Ausverkauf unserer Heimat gestoppt wird“.