Wolfsaugen
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Chronik

Land weist Kritik an Wolfsverordnung zurück

Die Kritik an Wolfverordnungen ist vom Umweltministerium erneut bekräftigt worden. Das Ministerium sieht darin mehrere Rechtsbrüche, das geht aus den Stellungnahmen zu Verordnungen mehrerer Bundesländer hervor. In Kärnten wird die Wolfsverordnung weiter vollzogen. Seitens der Landesregierung ist man von der Rechtskonformität überzeugt.

Die jüngste Kritik des Umweltministeriums unter Führung von Eleonore Gewessler (Grüne) rückt auch die Kärntner Wolfsverordnung in den Fokus. Das Ressort kritisierte am Donnerstag die fehlende Einzelfallprüfung. Hinterfragt wurde auch, ob ein Abschuss zielführend ist und generell den Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien der EU entspricht. Das Umweltministerium bezog sich auch auf eine Stellungnahme des Wolfaexperten Kurt Kotraschall, der die Wolfverordnungen in den Bundesländern, also auch in Kärnten, kritisierte – mehr dazu in Ministerium wirft Ländern Rechtsbruch vor (news.ORF.at).

Gruber kritisiert Gewessler

Aus dem Büro von Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP) hieß es, man sei von der Rechtskonformität der Wolfsverordnung in Kärnten überzeugt, und sie solle weiterhin vollzogen werden. Gruber sagte dazu: „Was die Frau Ministerin Gewessler von sich gegeben hat, finde ich mehr als verwerflich, nämlich eine ganze Berufsgruppe quasi in den Dreck zu ziehen. Das ist jetzt vielleicht die falsche und eine harte Wortwahl, aber was mir gestern zu Ohren gekommen ist, das kann man wirklich nicht auf sich sitzen lassen.“ Die Wolfsverordnung sei nach wie vor in Kraft, ist rechtlich auch korrekt, dazu gibt es keine gegenteiligen Meinungen.

„Nicht Geschäftsführerin von Global 2000“

Wenn es Tierschutzvereine gebe, die meinen, bei Verordnungen die Rechtmäßigkeit anzuzweifeln, so sei die Möglichkeit vorhanden, das auch zu tun, so Gruber: „Aber bis jetzt sind alle Verordnungen ganz normal in Kraft und auch rechtmäßig entstanden. Ich glaube, wir brauchen diese Handhabe gegen den Wiederauftritt des Großraubwildes Wolfs.“ Es gehe um die traditionelle Almbewirtschaftung, davon abhängig seien nicht nur bäuerliche Familienbetriebe, die Einkommen daraus generieren, sondern es sei auch Grundlage für den Tourismus. Wenn Flächen nicht bewirtschaftet werden, verwachsen und verwildern sie, so Gruber. Das bedeute ein Minus an Biodiversität auf diesen Flächen, und das könne nicht das Ziel der Gesellschaft sein.

In Richtung Gewessler sagte Gruber: „Die Frau Ministerin sollte sich vielleicht wieder in Erinnerung rufen, dass sie Ministerin der Republik Österreich ist und nicht Geschäftsführerin von Global 2000.“

Gruber: EU-Recht erlaubt Entnahme

Es wurde auch festgehalten, dass das EU-Recht die Entnahme von Problemwölfen in Einzelfällen erlaube und es laut EU dem Mitgliedsstaat obliege, welche Rechtsform dafür gewählt werde – ob Bescheid oder Verordnung. In Kärnten habe man sich für den Verordnungsweg entschieden. Aktuell dürfen noch sechs Problemwölfe entnommen werden, seit dem Inkrafttreten der Verordnung wurden genauso viele Wölfe erlegt.

Zu unterscheiden ist zwischen dem „Risikowolf“, von diesem spricht man, wenn er innerhalb von 200 Metern bei bewohnten Siedlungen und Stallungen gesichtet wird, und dem „Schadwolf“, der in einem Monat 20 oder in drei Monaten 35 Nutztiere auf einer Alm verletzt oder tötet. Zu 80 Nutztierrissen kam es in Kärnten bereits in diesem Jahr.