Heizung
ORF.at/Patrick Bauer
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Politik

Regierung beschließt Heizzuschuss

Die Regierung hat am Dienstag den Heizzuschuss beschlossen. Die Einkommensgrenzen, bis zu denen der Zuschuss beantragt werden kann, wurden angehoben. Der Zuschuss selbst bleibt gleich. Anträge können ab Oktober gestellt werden.

Der kleine Heizzuschuss beträgt 110 Euro, der große Heizzuschuss beläuft sich auf 180 Euro. Insgesamt hinterlegte das Land rund 3,31 Millionen Euro an Budgetmitteln für die Heizperiode 2023/24, sagte Sozialreferentin Gabi Schaunig (SPÖ), „die Hälfte davon tragen die Gemeinden“.

Einkommensgrenzen angehoben

Für den großen Heizzuschuss wurde die Einkommensgrenze für Alleinstehende oder Alleinerziehende auf 1.160 Euro netto angehoben, für Paare oder Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen auf 1.680 Euro netto. Beim kleinen Heizzuschuss liegt die Einkommensgrenze für Alleinstehende nun bei 1.360 Euro netto, für Paare oder Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen bei 1.880 Euro netto.

Für jede weitere Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, wird ein Zuschlag von 310 Euro bei den Einkommensgrenzen berücksichtigt. Bei zwei Erwachsenen mit zwei Kindern beispielsweise liegt die Einkommensgrenze des kleinen Heizzuschusses bei 2.500 Euro netto. Anträge können ab 2. Oktober bei der zuständigen Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden. Aktuell wird der Kärnten Bonus Extra ausbezahlt – mehr dazu in Kärnten Bonus Extra: weitere 300 Euro (kaernten.OTF.at; 16.6.2023).

Mehr Patienten in Ambulanzen als je zuvor

In den heimischen Krankenhaus-Ambulanzen gab es im vergangenen Jahr mehr Patientinnen und Patienten als je zuvor. Die elf Kärntner Krankenanstalten, die aus Mitteln des Kärnten Gesundheitsfonds (KGF) mitfinanziert werden, beschäftigten im Vorjahr 7.730 Vollzeitäquivalente bzw. 10.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 126.000 Patientinnen und Patienten wurden stationär behandelt. Das ergibt in Summe 732.000 Belegstage.

Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) sagte nach der Regierungssitzung, sobald Patienten im stationären Bereich behandelt werden, betragen die Kosten ein Vielfaches dessen, was im ambulanten oder im Bereich der niedergelassenen Ärzte anfallen. Das Land versuche daher die Patientenströme zu lenken, sagte Kaiser: „Ich möchte an der Stelle auf die Aktivität der Kollegin Prettner verweisen, die mit der Telefonnummer 1450 Beratung und Steuerung bei Bedarfsfällen von Patientinnen und Patienten kärntenweit eine diesbezügliche Kampagne startet.“ Die ehemalige Covid-Rufnummer 1450 kann weiter für Anfragen zum Coronavirus angerufen werden, bietet aber auch eine telefonische Gesundheitsberatung an.