Klamm mit Prozessbeteiligten
Peter Matha/ORF
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Chronik

Letzter Verhandlungstag nach Tod in Klamm

Im August 2019 ist in der Mauthner Klamm im Gailtal ein vier Jahre altes Mädchen von einem Ast erschlagen worden. Ein morsches Holzstück war nach einem Unwetter abgebrochen und traf das Kind am Kopf. Im Strafprozess wurde kein Schuldiger ausgemacht, die Eltern strebten einen Zivilprozess an. Am Donnerstag war der letzte Verhandlungstag.

Die Verhandlung fand in der derzeit gesperrten Klamm statt, mit Richter Jakob Wagner-Moschik, Alpinpolizistinnen zur Sicherheit, Beklagten und Klägern. Jeder hatte einen Steinschlaghelm auf. Die Verhandlung vor Ort ist sicher, obwohl die Klamm nach den vergangenen Unwettern für Touristen zur Zeit gesperrt ist. Vor vier Jahren löste sich ein Ast 80 Meter über dem Weg und traf das Kind tödlich am Kopf – mehr dazu in Zivilprozess um totes Urlauberkind.

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Prozessbeteiligte in der Klamm
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Schild Mauthner Klamm
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Weg in die Klamm
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Schneiden nur unter Lebensgefahr möglich

Einer der Beklagten ist der Waldbesitzer Josef Nussbaumer. „Da, wo es zum Ausputzen war, da ist ausgeputzt worden, nach dem Sturm Paula. Aber in dem Bereich herunten kannst du nur unter Lebensgefahr arbeiten und das kann ich nicht machen. Da oben springen die Gams umeinander. Wenn da irgendwo ein Knittel oder ein Stein austritt, dann ist er herunten in der Klamm. Fällt halt einmal abwärts und nicht aufwärts“, so Nussbaumer.

Die Eltern können sich nicht damit abfinden, dass es Schicksal gewesen sein soll, was ihrem Kind zustieß, deswegen die Zivilklage und 220.000 Euro Schmerzensgeldforderung.

Zivilgerichtsverhandlung zu totem Kind

In der Mauthner Klamm im Gailtal ist im Jahr 2019 ein vierjähriges Mädchen von einem herabfallenden Ast erschlagen worden. Am Donnerstag gab es eine Zivilgerichtsverhandlung an Ort und Stelle.

Urteil in den kommenden Wochen erwartet

„Damals hat es am Tag vor dem Unglück ein heftiges Gewitter gegeben und es war nichts gesperrt. Ich meine, auch wenn es jetzt neue Tafeln gibt, dass die Situation damals nicht adäquat ausreichend war, um irgendeine Haftung der Beklagten auszuschließen“, so Anwalt Stefan Traxler aus Mödling, der die Eltern vertritt.

Auch die Gemeinde Kötschach-Mauthen ist Beklagte und ebenso die Alpenvereins-Sektion. Sie wird vertreten durch Anwalt Andreas Ermacora. Die Frage ist, konnten die Eltern die Gefahr in der Klamm erkennen? „Man hat jetzt schon den Eindruck gewonnen, wie schwierig es auch für den Wegehalter ist, hier für eine absolute Sicherheit zu sorgen. Ich glaube, der springende Punkt wird die Beschilderung sein“, so Ermacora. Das Urteil kommt in den nächsten Wochen.