Es war ein Brennversuch mit Wasserstoff und Sauerstoff, der mit einer Explosion des Speicherzylinders endete und dem 49-Jährigen das Leben kostete. Ein weiterer Arbeiter wurde schwer verletzt. Ein Jahr später wurden drei ehemals leitende Glock-Mitarbeiter sowie die Glock GmbH am Landesgericht Klagenfurt schuldig gesprochen. Die drei Mitarbeiter wurden zu Geld- und bedingten Haftstrafen verurteilt, die Firma Glock GmbH zu einer Geldbuße.
Alle Angeklagten beriefen – mit Erfolg – gegen das Urteil. Bei einem Angeklagten reduzierte das Oberlandesgericht Graz die verhängte Geldstrafe. Bei zwei Angeklagten wurden die Urteile aufgehoben, ebenso jenes gegen die Glock GmbH. Gegen sie wird am Mittwoch am Landesgericht erneut verhandelt. Die Anklage lautet auf grob fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.