Chronik

Weißbriacher gewinnt gegen Sony

Ein Student hat in erster Instanz gegen den internationalen Elektronik-Konzern Sony gewonnen. Die Bezirksrichterin von Hermagor gab ihm in einer Zivilklage recht, dass es sich bei den In-App-Käufen bei einem virtuellen Fußballspiel von Sony um Glücksspiel handelt.

Es geht um 338,28 Euro, aber eigentlich um viel und um viele Betroffenen mehr. Der 22 Jahre alte Student aus dem Gitschtal forderte mit seinem Anwalt Ulrich Salburg den Technologie-Goliath heraus. Sony Europa wurde geklagt, weil es für das FIFA-Fußballspiel für die Playstation sogenannte Lootboxen gibt. Einer Sammlung von Fußballspielern, die der Weißbriacher quasi als Katze im Sack für das virtuelle Spiel gekauft hatte. Im Internet existiert ein Markt für FIFA, auf dem Spieler oder Mannschaft zum Verkauf angeboten werden. Und dieses Geschäftsmodell sei Glücksspiel und deshalb ein Verstoß gegen das Glücksspielmonopol Österreichs.

Nächste Instanz Landesgericht Klagenfurt

Für die Bezirksrichterin, die sich in den vergangenen Monaten sehr intensiv in die Materie eingearbeitet hatte, ist klar, dass Sony über den Online-Store die Vertreiberin ist. Im 18-seitigen Urteil stellte sie fest, dass Sony der Vertragspartner des Studenten ist. Deshalb müsse der Konzern das Geld, 338 Euro und 28 Cent zurückzahlen. Sehr wahrscheinlich ist, dass Sony das so nicht akzeptieren wird. Die nächste Instanz ist das Zivilgericht am Landesgericht Klagenfurt.