Chronik

Mutter wegen Misshandlung verurteilt

Eine Kärntnerin ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt zu zwei Jahren Haft, davon 16 Monate bedingt, verurteilt worden. Sie soll über Jahre hinweg ihre Kinder misshandelt haben. Ein psychologisches Gutachten war ausschlaggebend für den Schuldspruch.

Am Freitag wurde der Prozess gegen die Frau wegen des Vorwurfs der fortgesetzten Gewaltausübung fortgesetzt. Nach widersprüchlichen Zeugenaussagen war schließlich ein psychologisches Gutachten ausschlaggebend für eine Verurteilung zu zwei Jahren Haft, die Angeklagte will das Urteil bekämpfen.

Bekannte bemerkte blaue Flecken

Die Misshandlungen sollen schon seit 2015 auffällig gewesen sein. So sagte eine Bekannte der Frau aus, sie habe damals blaue Flecken und einen brutalen Umgang der Mutter mit den Kindern bemerkt. Zudem soll das Haus stark verschmutzt, die Kinder verwahrlost und die Angeklagte dem Alkohol zugeneigt gewesen sein. Diese Aussage stützte auch eine Sozialarbeiterin des Jugendamtes, die zwischen Frühjahr und Sommer 2014 zweimal bei der Familie zu Besuch war. „Sie hat mir gesagt, ihr Mann schlägt die Kinder, er hat gesagt, sie schlägt die Kinder“, schilderte die Helferin die gegenseitigen Vorwürfe der Eltern. An den Kindern selbst hätte sie aber keine Anzeichen von Gewalt bemerkt.

Gutachter spricht von schwerer Traumatisierung

In kontradiktorischen Einvernahmen vor dem Prozess beschrieben die zwölfjährige Tochter und der zehnjährige Sohn zahlreiche, teils schwere Misshandlungen seitens der Mutter. Die Aussagen der beiden Kinder wurden auch in einem psychologischen Gutachten überprüft und teilweise für glaubhaft befunden. „Ich konnte eine starke Traumatisierung aufgrund von jahrelanger emotionaler Vernachlässigung bei allen drei Kindern feststellen“, so die Psychologin. Die Kinder würden jetzt therapeutisch betreut.

Die Aussagen von Mitarbeiterinnen der Familienintensivbetreuung und des Jugendamtes zeichneten ein gänzlich anderes Bild. Diese wurden ursprünglich wegen heftiger Streitereien der Eltern und später wegen weiterer Schwierigkeiten in der Familie im Zeitraum von 2014 bis 2020 hinzugezogen. Die Betreuerinnen hatten in diesem Zeitraum zwar eine problematische Familiensituation bemerkt, aber keine Gewaltausübung an den Kindern. „Die Konflikte zwischen den Kindeseltern waren das Hauptproblem, Kindesmisshandlungen waren nie ein Thema“, sagte eine der Sozialarbeiterinnen aus.

Staatsanwältin: Sozialarbeit zeichnet heiles Bild

„Was ich zwiegespalten sehe ist, dass die Sozialarbeiterinnen das Bild einer intakten Familie zeichnen wollten. Das halte ich für unwahrscheinlich, sonst hätte die Familie diese Betreuung nicht über diesen langen Zeitraum gebraucht. Die Opfer sind die unmittelbaren Tatzeugen, ihre Aussagen sind nachvollziehbar und übereinstimmend“, so Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth in ihrem Schlussvortrag nach dem umfangreichen und tiefgehenden Beweisverfahren.

Der Verteidiger der Angeklagten plädierte auf Freispruch und begründete das mit Hinweisen auf unglaubwürdige Aussagen der Kinder. Die Angeklagte wurde vor dem Schöffengericht zu zwei Jahren Haft, 16 Monate davon bedingt, verurteilt. „Die Strafe ist deswegen so hoch, weil drei Kinder zwischen fünf und neun Jahren über diesen Zeitraum gequält worden sind“, führte Richterin Michaela Sanin aus. Die Überforderung der Angeklagten mit ihrem eigenen Leben sei keine Ausrede für die Taten.