Adler auf dem Landesgericht
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Chronik

Mutter soll Kinder misshandelt haben

Weil sie ihre minderjährigen Kinder regelmäßig geschlagen haben soll, muss sich derzeit eine 36-jährige Kärntnerin vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Sie bekennt sich: Nicht schuldig. Ein Urteil ist für Freitagnachmittag zu erwarten.

Die Angeklagte soll ihre drei Sprösslinge über fünf Jahre hinweg verbal und körperlich verletzt haben. Schläge mit dem Lineal oder dem Kochlöffel sollen zum täglichen Ablauf gehört haben. Zum Schutz der Kinder wurde die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen.

Verteidiger: Aussagen der Kinder „frei erfunden“

Die Angeklagte bekannte sich gegenüber dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Michaela Sanin nicht schuldig. Nach Angaben ihres Verteidigers seien die Aussagen der Kinder teilweise widersprüchlich und frei erfunden. So soll das älteste der drei Kinder beispielsweise davon gesprochen haben, mehrmals wegen der Schläge der Mutter im Krankenhaus gewesen zu sein. Dies sei überprüft worden und entspreche nicht der Wahrheit.

Laut Anklage sollen die Gewalttaten im Jahr 2014 nach der Scheidung vom Kindsvater angefangen haben. Zu dieser Zeit soll die Angeklagte vermehrt Alkohol getrunken haben. Der 36-Jährigen wird vorgeworfen, ihre Kinder täglich geschlagen und beleidigt zu haben. „Wenn die Angeklagte der Meinung war, dass die Kinder ihre Hausaufgaben nicht ordentlich machen, begann sie immer wieder, den Kopf eines Kindes gegen den Tisch zu stoßen und zu schreien,“ schilderte Staatsanwältin Sandra Agnoli. Dabei seien die Kinder auch verletzt worden, in der Anklage ist etwa von Hämatomen und einer angebrochenen Rippe die Rede.

Lehrerin rief Polizei

Trotz der langjährigen Familienintensivbetreuung und dem Einschalten des Jugendamts soll sich die Situation nicht gebessert haben. Die damals zehnjährige Tochter hatte sich schließlich ihrer Lehrerin anvertraut und die Polizei gerufen. Seitdem leben die Kinder bei ihrem Vater und haben keinen Kontakt zur Angeklagten.

Da es im Prozess um den höchstpersönlichen Lebensbereich der minderjährigen Kinder geht, wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Für den Prozess waren zwei Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil wurde für Freitagnachmittag erwartet.