Angeklagter vor Gericht
ORF/Horst Sattlegger
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Gericht

Mordversuch: Erneut 18 Jahre Haft

Ein Mordversuchsprozess gegen einen gebürtigen Afghanen aus Villach, der mit einem Messer auf seine Frau eingestochen haben soll, ist am Mittwoch neu aufgerollt worden. Die Frau wurde bei der Attacke schwer verletzt. Das Ersturteil – 18 Jahre unbedingte Haft – wurde vom Obersten Gerichtshof aufgehoben und nun erneut bestätigt.

Im ersten Prozess im vergangenen Mai hatte der inzwischen 42-jährige Afghane die Tötungsabsicht zugegeben, der Fokus der wiederholten Hauptverhandlung lag nun auf der Frage, ob es sich um einen Mordversuch oder absichtlich schwere Körperverletzung gehandelt hatte. Dafür wurde die Tat von dem Geschworenensenat unter Vorsitz von Richterin Sabine Götz noch einmal aufgearbeitet, um herauszufinden, ob der Angeklagte selbst alles getan hatte, um den Tod seiner damaligen Ehefrau nach dem Angriff abwenden zu können.

Der Mann hatte Anfang September 2021 seine um vier Jahre jüngere Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Villach mit einem Messer attackiert. Das Paar, das vier gemeinsame Kinder im Alter von damals neun bis 19 Jahren hat, hatte schon seit einiger Zeit mit Beziehungsproblemen zu kämpfen. Die Frau wollte sich nach 20 Jahren Ehe trennen, was der Angeklagte nicht akzeptieren wollte. Am Tag der Tat wollte er sie zur Rede stellen und sie mit dem Vorwurf der Untreue konfrontieren. Im Badezimmer bedrohte er sie mit einem Stanleymesser.

Frau überlebte nach Not-OP

Bei dem darauf folgenden Streit fügte er seiner Frau zunächst eine 29 Zentimeter lange Schnittwunde unterhalb des Kehlkopfes zu und verletzte sie am Bauch, an den Armen und am Rücken und durchschnitt ihr Sehnen. Zwei Blutkonserven brauchte die Frau in der Notoperation, um zu überleben.

Danach fügte er sich selbst Schnitte am eigenen Hals zu. Als dann jedoch sein damals neunjähriger Sohn ins Zimmer kam, ließ er von seinem Vorhaben ab und bat ihn, Hilfe zu holen. Das Kind alarmierte einen Nachbarn, der die Rettung rief. Trotz der schweren Verletzungen überlebte das Opfer. Die Verletzungen, die sich der Täter selbst zugefügt hatte, waren nicht lebensgefährlich und wurden im Krankenhaus versorgt.

Widersprüchliche Angaben

Die Geschworenen hatten nun im zweiten Rechtsgang zu entscheiden, ob aufgrund der Anweisung an den Sohn, Hilfe zu holen, eine absichtlich schwere Körperverletzung vorlag oder ob eine Tötungsabsicht gegeben war, die das Urteil des versuchten Mordes und damit die 18 Jahre Haft aus dem ersten Prozess rechtfertigen könne. Staatsanwalt Christian Pirker schilderte im Eingangsplädoyer die Tat, so wie sie sich laut der ersten Verhandlung und den Befragungen durch die Polizei zugetragen haben musste. Der Angeklagte machte jedoch in seiner mehr als zweistündigen Befragung dazu teils widersprüchliche Angaben. Auf die mehrmals gestellte Frage von Richterin Götz „Wofür fühlen Sie sich schuldig?“ antwortete der 42-Jährige stets ausweichend und verwies auf Erinnerungslücken.

Auch die anschließenden Befragungen des zur Hilfe gerufenen Nachbarn und der beiden leitenden Polizeibeamten des Landeskriminalamtes Kärnten brachten keine neuen Blickwinkel auf die Durchführung der Tat. Zudem widerlegten die Ausführungen des gerichtsmedizinischen Sachverständigen Wolfgang Tributsch diverse Darstellungen des Angeklagten.

Mehrheit der Geschworenen sahen versuchten Mord

Staatsanwalt Pirker legte im Schlussvortrag Gewicht auf die Tatsache, dass kein Anzeichen dafür gegeben war, dass der Mann das Leben seiner Frau nach der Tat ernsthaft hätte retten wollen. Verteidigerin Birgit Brass räumte ein, dass es nicht um die Art der Hilfeleistungen ginge, sondern ob der Angeklagte letztendlich eine Handlung setzte, die dazu führte, dass die Frau nicht gestorben ist.

Er habe ihr nicht helfen können, weil er in einer Ausnahmesituation gewesen sei, weil er blutverschmierte Hände gehabt hatte und deshalb nicht das Telefon benutzen konnte. Weil er überhaupt kein Blut sehen kann, habe er den Sohn zum Nachbarn geschickt. Die Worte „Hilfe holen“ fielen aber nie. Das weiß man deshalb so genau, weil die gesamte Tat damals am 3. September 2021 in einem Mehrparteienhaus in Villach vom Handy des Mannes akustisch aufgezeichnet wurde.

Die acht Geschworenen urteilten mit sieben zu einer Stimme, dass es sich bei der Tat um einen versuchten Mord gehandelt habe. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit.