Chronik

Mordversuchs-Prozess: Urteil aufgehoben

Neu aufgerollt werden muss der Mordversuchs-Prozess gegen einen 41 Jahre alten Afghanen aus Villach, der mit einem Stanleymesser auf seine Frau eingestochen hat. Das Urteil wurde vom Obersten Gerichtshof aufgehoben. Der OGH sieht die Möglichkeit, dass der Mann den Erfolg der Tat selbst abgewendet hatte.

18 Jahre Haft lautete das Urteil für den Mann aus Afghanistan – mehr dazu in Versuchter Mord: 18 Jahre unbedingte Haft (kaernten.ORF.at; 19.5.22). Doch nun heißt es zurück zum Start. Der Oberste Gerichtshof begründete die Aufhebung des Urteils damit, dass der Mann nach der Bluttat seinen Sohn zu den Nachbarn um Hilfe geschickt hatte. Für den OGH stellt sich nun die Frage, ob der Mann damit freiwillig den Erfolg des Mordversuchs, abgewendet hat.

Kehle mit Stanleymesser aufgeschlitzt

Das Opfer, die 37 Jahre alte Ehefrau des Afghanen, hatte ein jahrelanges Martyrium hinter sich und holte Rat und Unterstützung bei der Frauenberatung. Auch Scheidung war Thema. Schlussendlich eskalierte ein Streit und der Afghane stach mit einem Stanleymesser auf die vierfache Mutter ein.

Er schlitzte seiner Frau die Kehle auf und trennte ihr die Nerven von drei Fingern ab. Nur eine Not-OP und Blutkonserven retteten der Frau das Leben.

Täter könnte mit milderen Strafe davon kommen

Der 41-Jährige wollte sich nach der Tat das Leben nehmen, scheiterte jedoch und er schickte eben seinen Sohn zu den Nachbarn um Hilfe zu holen. Und genau da setzt der OGH an. Wenn dieses Verhalten quasi als Rücktritt vom Mordversuch zu werten sei, könnte der Mann mit einer milderen Strafe davonkommen.

Der Fall muss also neu vor Gericht aufgerollt werden, neuer Prozesstermin ist Anfang nächsten Jahres.