Auch Rechtsbeistand Wilfried Aichinger legte seinen Feststellungsbericht vor. Bis zu einer neuerlichen internen Sitzung nächste Woche müssen nun die anderen Fraktionen entscheiden, ob sie Darmanns Bericht zustimmen oder ihre eigenen Schlussfolgerungen anhängen möchten.
Darmann will Nachbesserung mit Bund
Der U-Ausschuss, auf Verlangen der FPÖ eingesetzt, untersuchte die „Verantwortung betreffend die Hypo-Verwertung/Abwicklung“ und Kärntens finanzielle Beiträge dazu. Auf gut 80 Seiten legt Darmann seine Schlüsse dar. Demnach wurde Kärnten vom Bund bei der Abwicklung der Heta über den Tisch gezogen. Das Land zahlte 1,2 Mrd. Euro. Die Verwertung der einstigen Landesbank brachte dann viel höhere Erlöse als erwartet. In Verhandlungen soll die Landesregierung eine Nachbesserung erwirken.
Außerdem fordert Darmann eine Novelle des Untersuchungsausschussgesetzes. Auch ausgegliederte Rechtsträger müssten zur Vorlage von Akten verpflichtet werden. Darmann beklagt eine „massive Behinderung“ der Arbeit im Untersuchungsausschuss, weil Akten nicht oder nur geschwärzt geliefert wurden.
Rechtsbeistand ortet Manko bei Verfahrensfragen
Rechtsbeistand Aichinger weist auf ein „großes Manko“ im Kärntner U-Ausschuss-Gesetz hin: Im Gegensatz zu parlamentarischen Untersuchungsausschüssen fehlt „ein effektives und effizientes Verfahren zur Klärung von Verfahrens- und Rechtsfragen“. Verfahren vor dem Bezirksgericht bzw. gutachterliche Stellungnahmen durch den Verfassungsdienst der Landesregierung sind aus seiner Sicht nicht ausreichend.