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Chronik

Vogelgrippe: Stallpflicht auch in Kärnten

Nach mehreren Fällen von Vogelgrippe in Wien und Niederösterreich beginnt in der kommenden Woche auch für zahlreiche Geflügelbetriebe in Kärnten eine Stallpflicht. Das ist in jenen Gebieten der Fall, die bereits jetzt als Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen sind.

„Geflügel in den Hausarrest“, heißt es in Kärnten ab Montag in weiten Teilen der Bezirke Wolfsberg, Völkermarkt, St. Veit an der Glan, Feldkirchen, sowie in den Regionen um Klagenfurt und Villach. Damit sind 61 Gemeinden und die Magistrate von Klagenfurt und Villach betroffen.

Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln verhindern

Die Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere umfassen. Wann die Stallpflicht wieder aufgehoben wird, entscheidet das Gesundheitsministerium.

Geflügelhalter in ganz Österreich werden aufgefordert, Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. So sollten Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln unbedingt verhindert werden, etwa durch Fütterung im Stall.

Risiko einer Übertragung auf den Menschen gering

Die Vogelgrippe oder Geflügelpest ist eine akute, hochansteckende fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Besonders empfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten.

Das Risiko einer Übertragung auf den Menschen ist gering. In Österreich wurde noch nie eine Infektion eines Menschen mit den Vogelgrippe-Viren nachgewiesen.