Ein braunes Huhn im Stall
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Vogelgrippe: Stallpflicht in 64 Gemeinden

Aufgrund eines bestätigten Vogelgrippefalls in einem Kleinbetrieb in Niederösterreich hat das Gesundheitsministerium eine Stallhaltepflicht sowie verschärfte Präventionsmaßnahmen verordnet. Davon betroffen sind 64 Kärntner Gemeinden inklusive Klagenfurt und Villach.

In diesen Risikogebieten gilt ab sofort eine Stallhaltepflicht für Betriebe ab 350 Stück Geflügel, wie das Land Kärnten am Freitagvormittag bekannt gab.

Für kleinere Bestände gilt wie bisher, dass Enten und Gänse von anderem Nutzgeflügel getrennt werden müssen. „Auch der Kontakt der Wildvögel mit Hausgeflügel ist durch Netze, Dächer, horizontal angebrachte Gewebe oder andere geeignete Mittel zu unterbinden“, lautet die Verordnung. Die Fütterung und Tränkung der Tiere in Beständen mit weniger als 350 Tieren darf nur im Stall erfolgen oder unter einem geeigneten Unterstand, der das Zufliegen von Wildvögeln erschwert und verhindert. Zelte oder andere Bauten sind hier geeignet. Die Stallhaltung ist jedoch auch für kleinere Bestände anzuraten.

AGES: Für Menschen nicht gefährlich

Laut AGES sind die bis dato in Österreich festgestellten Stämme des Vogelgrippe-Virus für den Menschen nicht gefährlich und werden auch nicht über Lebensmittel übertragen.

  • Laut Verordnung in Kärnten als Risikogebiete ausgewiesen: Die Städte Klagenfurt und Villach.
  • Im Bezirk Hermagor die Gemeinden Hermagor-Pressegger See und St. Stefan im Gailtal.
  • Im Bezirk Klagenfurt-Land die Gemeinden: Ebenthal in Kärnten, Feistritz im Rosental, Ferlach, Grafenstein, Keutschach am See, Köttmannsdorf, Krumpendorf am Wörthersee, Ludmannsdorf, Maria Rain, Maria Saal, Maria Wörth, Moosburg, Pörtschach am Wörthersee, St. Margareten im Rosental, Schiefling am Wörthersee und Techelsberg am Wörther See.
  • Im Bezirk Sankt Veit an der Glan: Eberstein, Liebenfels, St. Veit an der Glan, Weitensfeld im Gurktal und Frauenstein.
  • Im Bezirk Spittal an der Drau die Gemeinden: Baldramsdorf, Lendorf und Spittal an der Drau.
  • Im Bezirk Villach Land die Gemeinden: Arnoldstein, Feistritz an der Gail, Ferndorf, Finkenstein am Faaker See, Fresach, Hohenthurn, Nötsch im Gailtal, Paternion, Rosegg, St. Jakob im Rosental, Stockenboi, Treffen am Ossiacher See, Velden am Wörther See, Weißenstein und Wernberg.
  • Im Bezirk Völkermarkt die Gemeinden: Bleiburg, Diex, Eberndorf, Gallizien, Griffen, Neuhaus, Ruden, St. Kanzian am Klopeiner See und Völkermarkt.
  • Im Bezirk Wolfsberg die Gemeinden: Frantschach-St. Gertraud, Lavamünd, St. Andrä, St. Georgen im Lavanttal, St. Paul im Lavanttal und Wolfsberg.
  • Im Bezirk Feldkirchen die Gemeinden: Feldkirchen in Kärnten, Glanegg, Ossiach, St. Urban, Steindorf am Ossiacher See und Steuerberg.

Tote Tiere müssen gemeldet werden

Laut Aussendung der Stadt Villach sind tot aufgefundene, wildlebende Wasser- und Greifvögel dem Amtstierarzt zu melden. Geflügelhalter müssen sich ebenfalls beim Amtstierarzt melden, sollte die Futteraufnahme der Tiere um mehr als 20 Prozent abnehmen, die Eierproduktion für mehr als zwei Tage um mehr als fünf Prozent verringert sein oder eine Sterblichkeitsrate von mehr als drei Prozent in einer Woche erreicht werden.

Zurzeit ist ganz Europa von der Vogelgrippe (Aviäre Influenza) betroffen, in Österreich ist sie in einem kleinen Geflügelbetrieb in Niederösterreich aufgetreten.