Gesundheit

Drei bestätigte Vogelgrippe-Fälle in Kärnten

Wie das Land meldete, wurde bei drei verendeten Schwänen im Bezirk Klagenfurt Land eine Infektion mit dem Geflügelpest-Virus H5N1 bestätigt. Der Fundort der Schwäne liegt in einem bestehenden Risikogebiet, in dem bereits die Stallpflicht für Betriebe mit 350 und mehr Stück Geflügel gilt.

Derzeit grassiert bei Vögeln in ganz Europa der Subtyp H5N1, der für eine Reihe von Vogelarten, einschließlich der meisten Hausgeflügelarten, hochinfektiös ist. Dieses Virus ist schlecht an den Menschen angepasst, die Übertragung von Vögeln auf den Menschen ist daher ein seltenes Ereignis, hieß es am Montag in einer Aussendung des Landes.

Erhöhte Schutzmaßnahmen

Fast alle Infektionen beim Menschen seien auf einen sehr engen, längeren Kontakt mit infizierten oder kranken Vögeln oder deren Fäkalien zurückzuführen, wenn Menschen und Vögel gemeinsam unter einem Dach leben, so auch die jüngst berichtete Infektion mit Geflügelpest bei einem Menschen in Großbritannien.

Jedenfalls sollten die empfohlenen erhöhten Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Geflügel und Wildvögeln eingehalten werden, hieß es in der Aussendung. Geflügelhalter sollten alle Stallungen und Gehege, in denen Geflügel gehalten wird, nur nach gründlicher Reinigung und Desinfektion des Schuhwerks bzw. mit ausschließlich dort verwendeter Schutzkleidung und Überschuhen betreten.

Verendete Vögel der Behörde melden

Verendet aufgefundene Wasservögel und Raubvögel müssen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierärztin/Amtstierarzt) gemeldet werden. Solche Tiere sollen nicht berührt werden und am Fundort belassen werden. Die Bergung und weitere Untersuchungen würden dann von der Behörde veranlasst.