Chronik

Kritik: fehlende Gewaltschutzambulanzen

Die Anzahl der Betretungs- und Annäherungsverbote ist im Vergleich zum letzten Jahr um zehn Prozent gestiegen. Wegweisungen seien eine wichtige gesetzliche Maßnahme und wirksam, heißt es vom Kärntner Gewaltschutzzentrum, was aber fehle, seien die vom Bund angekündigten Gewaltschutzambulanzen.

Das heurige Weihnachtsfest verlief – statistisch gesehen – friedlicher als in den vergangenen Jahren: Am 24. Dezember wurde kein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen, sehr wohl aber wieder an den Weihnachtsfeiertagen. Drei Betretungsverbote waren es am heurigen 25. und 26. Dezember. Zum Vergleich: Im Vorjahr gab es zehn Wegweisungen an den Weihnachtsfeiertagen und allein drei am Heiligen Abend.

Insgesamt 863 Betretungsverbote

Wo genauer hingeschaut wird, gibt es auch mehr Fälle: 863 Betretungsverbote gab es im laufenden Jahr. In 5,5 Prozent aller Fälle fiel ein Gewalttäter ein zweites Mal auf, wobei die Statistik in absoluten Zahlen weniger freundlich aussieht, denn etwa 50 Gewalttäter mussten heuer ein zweites Mal weggewiesen werden. Mit der Wegweisung – einer polizeilichen Sicherheitsmaßnahme zur Gewaltprävention – ist noch keine Strafe verbunden.

Es gebe in der Regel aber zusätzlich eine polizeiliche Anzeige, etwa wegen Körperverletzung oder gefährlicher Drohung. Bei Wiederholungstätern bestehe auch die Möglichkeit die fortgesetzte Gewaltausübung anzuzeigen – hier gebe es auch einen anderen Strafrahmen, so Roswitha Bucher vom Kärntner Gewaltschutzzentrum.

1.313 Beratungen im Gewaltschutzzentrum

1.313 Opfer von Gewalt ließen sich bis dato im Gewaltschutzzentrum Kärnten beraten, davon erstatteten 791 Personen in weiterer Folge auch eine Strafanzeige. 350 wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung oder wegen Stalkings.

Um Gewalttäter über die vorgesehenen 14 Tage hinaus fernzuhalten, müssen Opfer von sich aus eine einstweilige Verfügung beim Bezirksgericht erwirken. Die jetzigen Betretungsverbote noch zu verschärfen und zum Beispiel mit Geldstrafen zu versehen, hält Bucher nicht für zielführend. Das vergrößere nur die Hemmschwelle, die Polizei zu rufen. Bei Partnergewalt müssten zumeist dann wieder nur die Opfer für die Strafe aufkommen.

Angekündigt aber nicht eingeführt: Gewaltschutzambulanzen

Wichtig wäre laut Bucher die Einführung der vom Bund angekündigten Gewaltschutzambulanzen. Es gebe nur eine Ambulanz in der Steiermark und „da stelle sie sich die Frage“, so Bucher, „wie ein Opfer, vor allem von sexueller Gewalt, in die Steiermark kommen“ solle. Für die Expertin ist es wichtig, dass Gewaltschutzambulanzen im jeweiligen Bundesland verankert werden – damit Gewalt nicht nur häufiger angezeigt, sondern auch häufiger verurteilt werde.