Symbolbild Wandern Pilgern
ORF
ORF
Chronik

Land übernimmt Haftpflicht für Wanderwege

Das Land Kärnten zahlt Grundeigentümern die Haftpflichtversicherung für die offiziellen Wanderwege, Mountainbike-Strecken und Almen in Kärnten. Stürzt ein Wanderer etwa über einen am Boden liegenden Baum oder rutscht er aus, entstehen den Wegbesitzern künftig keine Schadenersatzansprüche mehr.

Es geht um rund 15.000 Kilometer Wanderwege und mehr als 900 offizielle Wandertouren. Allerdings gelten für die Benutzung teilweise unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Das hat dann zur Folge, dass es mitunter zu Nutzungskonflikten zwischen Grundeigentümern und den Verantwortlichen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft kommt. Daher wurde heuer erstmals vom Tourismusreferat des Landes eine umfassende Haftpflichtversicherung für Grundeigentümer, Wegehalter und Betreiber abgeschlossen.

Mit dieser Haftpflichtversicherung gewährleistet das Land den Wegehaltern und Grundeigentümern Rechtssicherheit. 70.000 Euro werden investiert, davon vorerst 15.000 Euro in den Versicherungsschutz auf Mountainbike-Strecken.

Personen- und Sachschäden gedeckt

Die Versicherung umfasst sämtliche Schadenersatzansprüche aus Personen- und Sachschäden, die von Wanderern und Bikern aus der Benützung des Weges gestellt werden. Wenn also jemand entlang eines Wanderweges durch einen umgestürzten Baum zu Fall kommt und verletzt wird, ist der Wegehalter schadenersatzpflichtig. Auch mangelhafte Absperrzäune können haftungsbegründend sein.

In diesem Fall können Waldeigentümer, Wegehalter, Touismusverbände und auch Gemeinden die Haftpflichtversicherung des Landes in Anspruch nehmen. Ein eigener Vertrag mit dem Land muss dafür nicht abgeschlossen werden.