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Chronik

Zwei Jahre Haft für Trafikräuber

Weil er einen Raubüberfall auf eine Trafik in Villach begangen hat, ist am Donnerstag im Landesgericht Klagenfurt ein 25-jähriger Kärntner zu einer unbedingten Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Er hatte mit einer Plastikpistole und einem Zettel mit der Aufschrift „Geld oder sie tot“ einer Angestellten 1.000 Euro abgenötigt.

Der Überfall hatte sich bereits 2019 ereignet, das Motiv war Geldnot. Zu dieser Zeit sei der Angeklagte in engem Kontakt mit einem Freund gewesen, welchem er regelmäßig und auch freiwillig Geld ins Gefängnis geschickt habe. Insgesamt sollen es um die 5.000 Euro gewesen sein.

Roßmann, warum er jemanden Geld „als Geschenk gebe“, obwohl er es selbst zum Leben bräuchte, antwortete dieser: „Ich dachte, er ist ein wahrer Freund und ich wollte, dass es ihm mithilfe des Geldes im Gefängnis besser geht“. So sei er, seinen Angaben nach, zu dem Entschluss gekommen einen Raubüberfall zu begehen.

Angeklagter wollte Spur auf Ausländer lenken

Maskiert und bewaffnet mit einer Spielzeug-Plastikwaffe stürmte der Angeklagte schließlich in die Trafik und forderte die Angestellte mit einem selbst geschriebenem Zettel „Geld oder sie tot“ dazu auf, ihm die Einnahmen aus der Kasse zu geben. „Ich habe den Satz extra falsch geschrieben, dann hätte man vielleicht geglaubt, dass es kein Kärntner, sondern ein Ausländer gewesen sei,“ erklärte der Angeklagte. Auf dem Zettel wurden jedoch Fingerabdrücke sichergestellt, weshalb man den 25-jährigen Kärntner leicht finden konnte. „Im Nachhinein habe ich es sofort bereut. Es war so ein Blödsinn, ich will jetzt auch die Konsequenzen dafür tragen.“

Das Opfer des Raubüberfalles musste bei der Verhandlung nicht an Ort und Stelle sein. Ihr Privatbeteiligtenvertreter Bernd Peck erklärte jedoch, dass die Angestellte durch den Überfall einen schweren Schock erlitten habe und sich deshalb in psychologischer Behandlung begeben musste. Er forderte Schadenersatz.

Entschuldigungsschreiben an Angestellte

Der Angeklagte ist vorbestraft. Er wurde schließlich zu einer unbedingten Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der 25-Jährige nahm das Urteil sofort an und übergab dem Privatbeteiligtenvertreter des Opfers zum Schluss einen Brief, mit dem er sich bei der Angestellten entschuldigen wolle. „Ich möchte mich bei ihr entschuldigen und werde in Zukunft nie mehr etwas Kriminelles machen. Ich habe wirklich daraus gelernt“, beteuerte er. Staatsanwältin Lisa Kuschinsky gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.