Anziehen einer Schutzmaske
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CORONAVIRUS

Kürzere Quarantäne gegen Personalnot

Die neuen Coronavirus-Regeln sind in Kraft und damit gilt neben der FFP-2 Maskenpflicht in Innenräumen auch eine verkürzte Quarantänezeit. Im Klinikum erhofft man sich eine Entlastung der Personalnot.

Das Coronavirus reißt immer wieder große Löcher in die Personaldecke von Krankenhäusern und Pflegeheimen. Im Klinikum in Klagenfurt sind von den rund 2.500 Pflege-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 500 im Krankenstand, die Hälfte davon ist Coronavirus-Positiv. Ebenfalls von Coronavirus-Clustern und entsprechenden Ausfällen beim Personal betroffen sind die Pflegeheime.

Versorgungsengpässe ließen sich verhindern

Jörg Weber, Chef der neurologischen Abteilung und zuständig für die Coronavirus-Bettenkoordination im Klinikum, begrüßt daher die Verkürzung der Quarantäne. „Da ist natürlich sinnvoll, dass wir die Quarantäneregeln angepasst haben. Das heißt nicht, dass man das unbedingt durchführen muss, aber es gibt die rechtliche Möglichkeit, dann, wenn Notfälle eintreten, damit einen Versorgungsengpass – in welchem Bereich auch immer – zu verhindern.“

Wer mindestens zwei Tage symptomfrei ist, darf nach fünf Tagen wieder arbeiten gehen und das auch in den Gesundheitsberufen. Auch die Bereichsleiterin Pflege bei der Caritas Donata Rössler-Merlin hofft auf Entlastung: „Vorausgesetzt, die Mitarbeiter sind 48 Stunden symptomfrei und es geht ihnen auch gut, sehe ich keine Schwierigkeiten die Mitarbeiter zurückzuholen.“

Nur bei absoluter Symptomfreiheit anwendbar

Allerdings schränkt Neurologe Jörg Weber sein: "Diese Regelung sieht vor, dass nur Menschen die nach zwei Tagen gar keine Symptome haben, nach fünf Tagen aus der Quarantäne entlassen werden. Nach meiner Erfahrung sind das etwa zehn Prozent, also das sind sehr wenige. Es ist sehr wichtig zu sagen: Der kratzende Hals ist ein Symptom, die rinnende Nase ist ein Symptom und auch das Abgeschlagenheits- und Krankheitsgefühl sind Symptome. Also wirklich: Absolut symptomfrei und das für 48 Stunden.

Laut Gesundheitsreferentin Beate Prettner dürften Infizierte ohne Symptome im Pflege und Krankenanstaltenbereich nur in absoluten Ausnahmefällen arbeiten.