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Chronik

B100: Bürgerinitiative will mitreden

Bei der geplanten Umfahrung für die B100 bei Greifenburg sorgt der Einspruch der Bürgerinitiative beim Landesverwaltungsgericht für Irritation. Von Seiten der Bürgereinitiative heißt es, dass man eine Umfahrung nicht verhindern, aber ein Mitspracherecht wolle.

Um in Sachen B100 Parteistellung zu bekommen, bedient sich der Verein „Lebensraum Oberes Drautal“ einer juristischen Krücke. Das geplante Umfahrungsprojekt wurde von einer steirischen Bürgerinitiative beim Landesverwaltungsgericht für sie beeinsprucht. Der Grund: Das dürfen nur Umweltorganisationen mit mindestens hundert Mitgliedern.

Überregionale Bürgerinitiativen

Wenn es um Bauprojekte geht, wird der Ton zwischen Naturschützern und Projektwerbern zunehmend rauer. Bürgerinitiativen holen sich jetzt vermehrt Schützenhilfe außerhalb der Landesgrenzen.

Dem Drautaler Verein brachte das – neben einer politischen Rüge – auch viel Ärger in der eigenen Gemeinde ein. Der Verein stünde jetzt als Verhinderer da, wobei die Notwendigkeit einer Umfahrung gar nicht angezweifelt werde. „Es muss eine Lösung her, aber schauen wir zusammen, dass wir unsere gemeinsamen Interessen vertreten“, sagte Michael Dünhofen, Obmann "Verein Lebensraum Oberes Drautal. Die Forderung sei in erster Linie, dass der Transitverkehr eingeschränkt werden müsse, sagte Dünhofen. Seit mehr als einem Jahr gebe es einstimmige Gemeinderatsbeschlüsse zu einem Transitverbot.

Landesrat Gruber: „Irritierender Trick“

Im Büro von Landesrat Martin Gruber (ÖVP) sehe man im Einspruch der Steirer für die Drautaler gar einen „irritierenden Trick“, zumal alle gesetzlichen Regelungen und Auflagen eingehalten würden.

Rein rechtlich sei die Vorgangsweise allerdings einwandfrei. Landesjurist Albert Kreiner betonte aber auch, es sei nicht richtig, dass die Bürger sonst keine Parteistellung hätten. Die Menschen würden keineswegs ihrer Rechte in den Verfahren – auch ohne Bürgerinitiativen aus der Steiermark – beraubt. Das Problem sei aber, dass Verfahren zumeist hintereinander abgewickelt werden. Das stelle die Geduld von Betroffenen auf die Probe, sagte Kreiner.

Vermehrt überregionale Vernetzungen

Dass sich Bürger und Umweltorgansiationen zunehmend überregional vernetzen wie im Fall der B100, ist kein Einzelfall. „Am Ende des Tages sitzen wir in Europa im gleichen Boot“, sagte Christoph Neuscheller von der Initiative „Stop den Bahnlärm“. Deshalb müsse man die Umwelt schützen, sagte Neuschneller – mehr dazu in Initiative Bahnlärm präsentiert neue Studie.

„Durchführung ohne Bürgerbeteiligung nicht möglich“

Der häufig gehörte Vorwurf, dass Umweltschützer als böswillige Verhinderer den Rechtsweg beschreiten, sei falsch, hieß es auch vom Bündnis Alpenkonvention. Mit substanzlosen Einsprüchen würde sich kein Gericht befassen, hieß es.

Auch Landesjurist Albert Kreiner betonte, dass die Durchführung von Projekten ohne Bürgerbeteiligung gar nicht vorstellbar sei. Welche Rechte ein Bürger wann im Verfahren hat, bestimme aber die Rechtsordnung.