Positiver Antigen-Test
Hermann Hammer
Hermann Hammer
Coronavirus

Absonderungsbescheid: Was zu tun ist

Nach zwei Jahren Pandemie möchte man meinen, es seien alle Fragen zu CoV geklärt – mitnichten. Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, sieht sich nicht nur mit einer neuen Krankheit konfrontiert, sondern hat auch behördlich einige Dinge zu beachten. Aktuell kommt es zu Problemen, weil Bescheide angesichts tausender Infizierter auf sich warten lassen.

Kärnten nähert sich rasant der Spitze der Omikron-Welle. Am Freitag wurde mit 2.665 Neuinfektionen erneut ein neuer Höchststand seit Beginn der Pandemie erreicht. Insgesamt sind aktuell 18.772 Personen infiziert, die Lage in den Krankenhäusern ist allerdings weiterhin stabil.

135 Personen sind derzeit hospitalisiert, das sind um fünf weniger als am Donnerstag. 123 (-5) von ihnen werden stationär und zwölf intensiv betreut. Vom Land Kärnten ergeht der Aufruf an die Bevölkerung, das Virus trotzdem nicht zu unterschätzen und weiterhin auf die eigene und die Gesundheit der anderen zu achten. 1.122 Menschen starben seit Beginn der Pandemie, in den letzten 24 Stunden wurde ein weiterer Todesfall in Kärnten verzeichnet.

Behördliche Kapazitäten erschöpft

Die aktuell extrem hohe Zahl an Infizierten, Verdachtsfällen und Kontaktpersonen schöpft die Kapazitäten in den Bezirksverwaltungsbehörden, also den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten, voll aus. Von den Behörden wird daher gebeten, die Telefonleitungen nicht zu blockieren. Wer in Quarantäne sei und noch keinen Bescheid bekommen habe, bitte man um Geduld und Verständnis. "Durch die hohen Fallzahlen und teils auch durch Personalausfälle in den Behörden kommt es hier derzeit zu Verzögerungen“, sagte Gerd Kurath, der Leiter des Landespressedienstes. Es bringe auch nichts, telefonisch oder per E-Mail zu urgieren. Das würde nur wertvolle Ressourcen in den Behörden binden.

Selbstisolation rechtlich erst ab Anruf der Behörde

Hier die Vorgangsweise, wenn sich der Absonderungsbescheid verzögert, man aber schon in Selbstisolation ist: Rechtlich beginnt die Quarantäne bzw. Absonderung erst mit dem Anruf der Bezirksverwaltungsbehörde und mündlicher Aussprache der Quarantäne bzw. Absonderung.

Im Absonderungsbescheid ist daher das Datum der mündlichen Aussprache der Quarantäne als Beginn der Absonderung angeführt. Grundsätzlich besteht daher nur für den im Bescheid angeführten Zeitraum ein Anspruch auf Verdienstentgang bzw. Entgeltfortzahlung nach dem Epidemiegesetz. Wurde von betroffenen Personen bereits vor der Aussprache der Quarantäne durch die Behörde eine selbstüberwachte Heimquarantäne angetreten, so kann auch für diesen Zeitraum Verdienstentgang bzw. Entgeltfortzahlung geltend gemacht werden, sofern ein positives Testergebnis (Antigen- oder PCR) der betroffenen Person vorliegt und der Zeitraum sowie der Antritt der selbstüberwachten Heimquarantäne aufgrund des positiven Testergebnisses gegenüber der Bezirksverwaltungsbehörde von der betroffenen Person glaubhaft gemacht werden kann (z.B. Mailverkehr, etc.).

Abgesondert – aber nicht krankgeschrieben

Die Krankschreibung von Personen ist nicht Aufgabe der Gesundheitsbehörden, auch gilt der mündliche, bzw. schriftliche Absonderungsbescheid nicht als Krankmeldung. Für den Fall der Arbeitsunfähigkeit infolge einer Covid-Erkrankung, bzw. für eine Krankschreibung haben die betroffenen Personen telefonischen Kontakt mit dem Hausarzt oder der Hausärztin aufzunehmen.

Auch Verdachtsfälle brauchen viel Geduld

Um Geduld gebeten werden auch Verdachtsfälle, die sich über die Gesundheitshotline 1450 gemeldet haben und nicht innerhalb von 24 Stunden von der Gesundheitsbehörde kontaktiert wurden. „Auch hier beschleunigen Anrufe auf dem Gesundheitsamt den Ablauf nicht“, so Kurath. Betroffene werden gebeten, sich an die Vorgangsweise zu halten, die ihnen beim Anruf der 1450 oder bei der Online-Meldung mitgeteilt wird. Darin erfährt man eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer, über die man das Fehlermanagement Kärnten kontaktieren könne.

Impfpflicht tritt Samstag in Kraft

Die Bevölkerung werde auch gebeten, keine allgemeinen Fragen zum Impfen, zu den Impfstoffen oder zur Impfpflicht an die Bezirksverwaltungsbehörden zu richten. "Dafür gibt es eigene Hotlines und Kontakte bei den tatsächlich zuständigen Stellen“, so Kurath. Das Gesetz zur Impfpflicht wurde im Bundesgesetzblatt kundgemacht und tritt mit Samstag 0.00 Uhr in Kraft. Details zum Vollzug, auch bezüglich Befreiungen von der Impfpflicht, müssen vom zuständigen Bund erst bekannt gegeben werden.

Informationen zum Coronavirus

Für allgemeine Fragen zum Coronavirus, zur Impfung und zum Grünen Pass verweist das Land Kärnten insbesondere auf die Coronavirus-Hotline des Bundes (AGES), die unter 0800 555 621 an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr erreichbar ist.