Chronik

Zahnarzt am 4. November vor Gericht

Der Termin für das Verfahren gegen einen Kärntner Zahnarzt, dem Körperverletzung und schwerer gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen werden, steht nun fest. Er muss sich am 4. November am Grazer Straflandesgericht verantworten. Der Mediziner hatte die Anklage beeinsprucht, war damit aber abgeblitzt.

Die Staatsanwaltschaft Graz wirft ihm vor, bei mehr als 20 Patienten medizinisch nicht indizierte Eingriffe vorgenommen zu haben. Zudem soll er bei Versicherungen Leistungen verrechnet haben, die er gar nicht erbracht hatte.

Über 50.000 Euro für nicht erbrachte Leistungen verrechnet

Laut Anklage handelte es sich bei den unnötigen Eingriffen um Kürettagen, Weisheitszahn-Entfernungen und sogenannte „Flap-Behandlungen“, bei denen das Zahnfleisch aufgeschnitten und die Zahnwurzel gereinigt wird.

Der zweite Vorwurf: Er soll bei 61 Patienten Leistungen gegenüber Versicherungsanstalten behauptet haben, die aber tatsächlich nicht erbracht worden seien. Dafür habe der Arzt Ersatzleistungen bekommen – inklusive einiger Fälle, bei denen es beim Versuch geblieben sei, geht man von einem Betrag von 51.000 Euro aus.

Verhandlung in Graz um Befangenheit zu vermeiden

Verhandelt wird die Causa in Graz, um jeglichen Anschein von Befangenheit zu vermeiden, denn der Arzt hat enge familiäre Bande zum Landesgericht Klagenfurt.

Die Ermittlungen hatten mehrere Jahre lang gedauert, ins Rollen gebracht hatte sie die Patientenanwaltschaft, die mehr als 50 Beschwerden gesammelt hatte. Im September 2017 wurde ein Berufsverbot verhängt, der Mediziner musste seine Praxis schließen.