Chronik

Ermittlungen gegen Zahnarzt laufen weiter

Gegen einen Klagenfurter Zahnarzt werden seit Jahren schwere Vorwürfe erhoben: Er soll grobe Behandlungsfehler begangen haben, außerdem werfen ihm mehrere Krankenkassen Betrug bei Abrechnungen vor. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen immer noch und werden noch länger dauern.

Das Land verhängte vor zwei Jahren wegen Gefahr in Verzug ein vorläufiges Berufsverbot gegen den Mediziner. Die Ärztekammer unterstützte den Bescheid. Der Arzt wehrt sich gegen die Vorwürfe und weist sie zurück. 2018 kam es wegen der Vertragskündigung durch die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) zu einer Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Wien – mehr dazu in Schriftliches Erkenntnis gegen Zahnarzt liegt vor (kaernten.ORF.at; 4.12.2018). Die Kündigung des Vertrags ist nun rechtskräftig geworden. Auch andere Versicherungen wie die GKK kündigten ihre Verträge, diese Verfahren laufen noch.

Ermittlungen werden noch dauern

Die Staatsanwaltschaft Graz ermittelt gegen den Klagenfurter Mediziner wegen schwerer Körperverletzung durch Behandlungsfehler und schweren gewerbsmäßigen Betrugs durch falsche Abrechnungen. Zuständig ist Graz, weil die Gattin des Arztes in der Kärntner Justiz tätig ist und eine Befangenheit der Kollegen nicht ausgeschlossen werden kann.

Derzeit seien 28 Patienten oder, wie es von der Staatsanwaltschaft heißt – Opfer – des Zahnarztes aktenkundig. Sie müssen alle einzeln einvernommen werden. Es sind auch Gutachten notwendig, deshalb ziehe sich das Verfahren in die Länge. Ein Abschluss der Ermittlungen ist noch nicht absehbar. An die Patientenanwaltschaft des Landes wandten sich im Lauf der Jahre deutlich mehr als 100 Patienten.

Das Verfahren ziehe sich wie ein Kaugummi, beklagt der Klagenfurter Anwalt Klaus Haslinglehner, der manche Opfer schon seit 2015 als Rechtsbeistand begleitet.

BVA brachte Fall ins Rollen

Auf Seiten der Versicherungen scheint nun aber Bewegung in die Causa zu kommen. Die Beamten-Versicherungs-Anstalt, die den Fall der mutmaßlich falschen oder gar betrügerischen Abrechnungen erst ins Rollen gebracht hatte, kann ihre mehrfache Vertragskündigung gegen den Zahnarzt nun als rechtskräftig ansehen. Die BVA bestätigte dem ORF in einer schriftlichen Stellungnahme:

„Nach Beschwerde des Dr. XX gegen die Entscheidung der Landesschiedskommission vom 14.9.2017 (Bestätigung der Rechtmäßigkeit der 3. Kündigung der BVA) wurde das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht mit 3 ganztägigen Verhandlungen abgeführt. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.10.2018 in einem 246 Seiten umfassenden Erkenntnis die Rechtmäßigkeit der 3. Kündigung der BVA ebenfalls bestätigt und die Kündigung als fünffach gerechtfertigt qualifiziert. Nach Anfechtung dieses Erkenntnisses beim VwGH und der dortigen Entscheidung, wegen eines Formalfehlers des BVwG, die Entscheidung aufzuheben, konnte man erwarten, dass seitens des BVwG ein nahezu gleichlautendes Erkenntnis ergehen wird. Dem ist der Vertragspartner zuvorgekommen und er hat die Beschwerde gegen den Bescheid der Landesschiedskommission am 4.4.2019 zurückgezogen. Damit ist die Kündigung der BVA seit 4.4.2019 rechtskräftig entschieden.“

Versicherungen wollen Geld zurück

Insider vermuten einen Millionenschaden wegen falscher Abrechnungen. Laut BVA konnten dem Arzt falsche Abrechnungen bereits im Kündigungsverfahren nachgewiesen werden, das Strafverfahren ist anhängig. Es gibt auch Rückforderungen der Versicherungen, wegen des laufenden Verfahrens will man sich zur Höhe nicht äußern. Es gilt für den Arzt die Unschuldsvermutung.