Eine Hand mit Gummihandschuh nimmt einen Zahnarztbohrer
Getty Images/Branimir76
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Chronik

Anklage gegen Zahnarzt rechtskräftig

Die Anklage gegen einen Kärntner Zahnarzt, dem Körperverletzung und gewerbsmäßig schwerer Betrug vorgeworfen werden, ist nun rechtskräftig. Die Causa wird in Graz verhandelt. Ein Verhandlungstermin stand vorerst nicht fest.

Barbara Schwarz, Sprecherin des Landesgerichts für Strafsachen Graz, erklärte am Dienstag, dass gegen die Anklage ein Einspruch erhoben worden war, der aber mittlerweile wieder zurückgezogen wurde. Der Akt befindet sich beim Richter zur Verhandlungsausschreibung.

Die Staatsanwaltschaft Graz wirft dem Zahnarzt vor, bei mehr als 20 Patienten medizinisch nicht indizierte Eingriffe vorgenommen zu haben. Dabei handelte es sich um Kürettagen, Weisheitszahn-Entfernungen und sogenannte „Flap-Behandlungen“, bei denen das Zahnfleisch aufgeschnitten und die Zahnwurzel gereinigt wird. Der Mediziner soll auch das Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betruges begangen haben.

Nicht erbrachte Leistungen verrechnet

Bei 61 Patienten, so die Staatsanwaltschaft, wurden Leistungen gegenüber Versicherungsanstalten behauptet, die aber tatsächlich nicht erbracht worden seien. Dafür habe der Arzt Ersatzleistungen bekommen – inklusive einiger Fälle, bei denen es beim Versuch geblieben sei, geht man von einem Betrag von 51.000 Euro aus.

Verhandelt wird die Causa am Straflandesgericht Graz, um einen Anschein der Befangenheit zu vermeiden. Zum Landesgericht Klagenfurt hat der angeklagte Mediziner enge familiäre Bande. Die Ermittlungen hatten mehrere Jahre lang gedauert: Nach einer Reihe von Beschwerden war bereits im Herbst 2017 ein Berufsverbot gegen den Zahnarzt ausgesprochen worden. Das hatte bedeutet, dass der Mediziner seine Praxis sofort schließen musste.