Chronik

Mordversuch: Urteil gegen Mutter bestätigt

Eine 47-jährige Kärntnerin ist im Februar am Klagenfurter Landesgericht von einem Geschworenengericht wegen Mordversuchs schuldig gesprochen worden. Die Frau war angeklagt, ihren 14-jährigen Sohn und sich selbst mit Kohlenmonoxid vergiftet zu haben. Beide überlebten nur knapp. Nun bestätigte der Oberste Gerichtshof den Schuldspruch.

Verteidiger Philipp Tschernitz bestätigte auf APA-Anfrage einen entsprechenden Bericht der „Kronen Zeitung“ (Dienstag-Ausgabe). Die Pädagogin hatte im Sommer 2020 in ihrem Wohnhaus im Kinderzimmer einen provisorischen Holzkohlengrill in Betrieb genommen. Laut Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth hatte die Frau zuvor hunderte Internet-Suchanfragen zum Thema Suizid gemacht.

Schwester schlug Alarm

Die Schwester der Kärntnerin hatte im August des vergangenen Jahres Alarm geschlagen, sie hatte befürchtet, die Angeklagte hätte sich etwas antun wollen. Als die Rettungskräfte eintrafen, waren Frau und Kind bewusstlos, sie wurden nach Graz ins Krankenhaus geflogen. Der Bub sei in akuter Lebensgefahr gewesen, sagte der medizinische Sachverständige.

Gegenüber Richterin Sabine Roßmann sagte die 47-Jährige, sie habe keinerlei Motiv für die ihr vorgeworfene Tat gehabt, ihr einziger Fehler sei es gewesen, die glühende Kohle ins Haus gebracht zu haben. Ihr sei dabei aber keine Gefahr bewusst gewesen. Sie habe mit ihrem Sohn grillen wollen. Dass sie bereits gegen 7.00 Uhr den provisorischen Griller angezündet habe, sei aus ihrer Sicht nichts Ungewöhnliches.

Sohn wurde bewusstlos

Den Griller habe sie in das Zimmer ihres Sohnes getragen, um zu kontrollieren, wann die Kohlen die richtige Temperatur hätten, um das Fleisch aufzulegen. Sie habe sich dann zu ihrem Sohn aufs Bett gelegt und mit ihm über den Tagesablauf und die Urlaubspläne gesprochen, bis sie irgendwann bewusstlos geworden sei.

Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann konstatierte bei der Frau eine leichte Form einer bipolaren Störung und eine Neigung zu Suizid. Eine schwere psychische Erkrankung sehe er aber nicht. Die Geschworenen entschieden schließlich mit fünf zu drei Stimmen auf schuldig. Die Pädagogin wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt, über das Strafmaß muss nun das Oberlandesgericht Graz entscheiden.