Auftakt Mordversuchsprozess gegen Mutter
ORF/Horst Sattlegger
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Chronik

Zehn Jahre Haft wegen Mordversuchs

Am Landesgericht Klagenfurt ist eine 46 Jahre alte Frau wegen versuchten Mordes an ihrem Sohn am Montag zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Im August 2020 soll sie versucht haben, ihren Sohn und sich selbst mit einem Holz-Kohle-Feuer in einem geschlossenen Raum zu töten.

Die Geschworenen stimmten nach zweistündiger Beratung mit 5:3 für die Schuld der Frau. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Pädagogin hatte laut Anklage im Sommer 2020 in ihrem Wohnhaus im Kinderzimmer einen provisorischen Holzkohlengrill in Betrieb genommen. Die Frau und ihr damals 14 Jahre alter Sohn erlitten dabei schwere Rauchgasvergiftungen und überlebten nur knapp. Für Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth ist das versuchter Mord, die Angeklagte sagte, sie sei „absolut nicht schuldig“.

Schwester schlug Alarm

Die Schwester der Kärntnerin hatte Alarm geschlagen, sie hatte befürchtet, die Angeklagte hätte sich etwas antun wollen. Als die Rettungskräfte eintrafen, waren die Frau und der Bub bewusstlos, sie wurden nach Graz ins Krankenhaus geflogen. Die Staatsanwältin wies darauf hin, dass die angeklagte Pädagogin bereits früher psychische Probleme gehabt habe. Laut einem Sachverständigen habe die Frau eine leichte bipolare Störung.

Mutter wegen Mordversuchs vor Gericht

Am Landesgericht Klagenfurt muss sich am Montag eine 46 Jahre alte Frau wegen versuchten Mordes verantworten. Laut Anklage soll sie im August 2020 versucht haben, ihren Sohn und sich selbst mit einem Holz-Kohle-Feuer in einem geschlossenen Raum zu töten. Sie bekennt sich nicht schuldig.

Der Verteidiger konterte, dies sei 20 Jahre her, seine Mandantin habe keinerlei Motiv für einen Suizid gehabt. Die 47-Jährige betonte gegenüber der Richterin Sabine Roßmann, die dem Geschworenensenat vorsaß, sie habe keinerlei Motiv gehabt, ihr einziger Fehler sei es gewesen, die glühende Kohle ins Haus gebracht zu haben. Ihr sei dabei aber keine Gefahr bewusst gewesen. Türen und Fenster sollen zuvor abgedichtet worden sein, der Rauchmelder war abmontiert. Das sind Indizien für die Ermittler, dass die Frau dadurch eine tödliche Kohlenmonoxid-Gaskonzentration im Raum erwirken wollte.

„Eigentlich am Balkon grillen wollen“

In ihrer Aussage sagte die Angeklagte, sie fühle sich wegen der Fahrlässigkeit schuldig. Bereits am Tag zuvor habe sie mit ihrem Sohn grillen wollen. Er sei aber spät nach Hause gekommen, deshalb habe sie nur alles vorbereitet. Am nächsten Tag entzündete sie bereits in der Früh zwei Anzündhilfen und Kohle in einem gusseisernen Topf, oben drauf sollte eine Steinplatte den Behelfsgrill komplettieren, weil im Haus ihrer Mutter kein Griller sei.

Das machte sie am Balkon vor dem Zimmer ihres Sohnes. Weil er mit ihr reden wollte, nahm sie den Topf mit der glühenden Kohle mit ins Zimmer, schloss dann aber die Balkontür, weil ihr Hund immer wieder das Fleisch haben wollte, so die Frau. Auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin, ob sie keine Bedenken bezüglich der Hitze, des Rauches oder wegen des Feuers gehabt habe, sagte die Angeklagte, nein, es gebe ja auch offene Kamie. Sie wollte die Kohle nur im Zimmer beaufsichtigen, bis sie weiß werde. Sie habe die Tür nicht versperrt und sie habe auch den Rauchmelder nicht abmontiert, sagte sie aus. Vielleicht sei das ihr Bruder gewesen.

Ermittler: Hunderte Selbsmordvarianten recherchiert

Ermittlungsergebnisse des Landeskriminalamtes belasten die Angeklagte schwer. So soll sie in den Monaten vor dem Vorfall insgesamt 585 Mal unterschiedlichste Selbstmordvarianten recherchiert haben. Das belegen die Kriminalisten mit der Auswertung der Suchmaschine am Computer der Frau.

Sie sagte dazu, ihr Sohn habe sie gefragt, was Suizid bedeute. Sie habe sich Sorgen gemacht, weil er mitbekommen haben könnte, dass ein Nachbarsjunge sich drei Mal das Leben nehmen wollte, so ihre Aussage. Sie habe sich aber lediglich zehn Tage lang mit dem Thema beschäftigt und das sei eineinhalb Jahre vor dem Vorfall gewesen. Ob es Zufall sei, dass sie auch Anfragen wie „Gasofen für geschlossene Räume“ gemacht habe, wollte Roßmann wissen. Das erklärte die Pädagogin damit, dass es als „Vorschlag“ gekommen sei, wenn man das Thema Selbstmord als Suchanfrage eingebe. Das sei reiner Zufall.

Sohn in betreuter Wohngemeinschaft

Beisitzer Manfred Herrnhofer hielt ihr vor, wenn man das Thema als Suchanfrage eingebe, erhalte man alle möglichen Antworten, aber keinen jener Begriffe, die bei den Verläufen ihrer Suche aufgetaucht seien. „Da muss man schon gezielt danach suchen.“ Sie wisse nicht mehr, was sie damals genau eingegeben habe, meinte die Angeklagte daraufhin. Der psychiatrische Gutachter attestierte der Frau am Montag chronisch depressive Stimmungsschwankungen.

Als mildernd wurden die bisherige Unbescholtenheit und die verminderte Auffassungsgabe der Frau wegen ihres psychischen Zustandes gewertet. Der 14 Jahre alte Sohn befindet sich derzeit in einer betreuten Wohngemeinschaft. Seine Verwandten würden sich nicht um ihn kümmern, sagte der beisitzende Richter Manfred Herrnhofer. Das Urteil von zehn Jahren Haft ist nicht rechtskräftig.