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Wirtschaft

Wenig Verstöße bei Selbstbedienungshütten

In der CoV-Pandemie haben Selbstbedienungshütten von bäuerlichen Direktvermarktern stark zugenommen. Sie dürfen nur dann rund um die Uhr offen sein, wenn ausschließlich bäuerliche Produkte verkauft werden. Nach einer Klage wurde kontrolliert, es gab nur „einige wenige“ Verstöße.

In den Selbstbedienungshütten der bäuerlichen Direktvermarkter sind Eier, Brot, Speck und andere Produkte rund um die Uhr erhältlich. Diese Öffnungszeiten gefallen offenbar nicht jedem. Im Vorjahr gab es eine anonyme Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) St. Veit an der Glan, dahinter dürfte eine Supermarktkette stehen.

Mann beim Einkaufen in Selbstbedienungshütte
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Selbstbedienungshütten boomen in Kärnten

Hütten flächendeckend kontrolliert

Der Jurist Arno Kampl von der Gewerbeabteilung der Bezirkshauptmannschaft St. Veit sagte, dass die BH wegen dieser Anzeige eine Aktion startete, um die Selbstbedienungshütten flächendeckend im gesamten Bezirk zu kontrollieren: „Dabei wurde geprüft, was da vor sich geht, welche Produkte verkauft werden, wer der Anbieter ist et cetera.“

Denn es dürfen nur Produkte aus bäuerlicher Eigenproduktion rund um die Uhr in den Selbstbedienungshütten angeboten werden. Werden auch zugekaufte Produkte wie Dosengetränke oder Tiefkühlpizzas verkauft, muss der Bauer eine Gewerbeberechtigung haben, sagte Kampl: „Sobald man Produkte verkauft, die nicht unter die bäuerliche Selbstvermarktung fallen, unterliegt man auch dem Öffnungszeitengesetz, wie der normale Lebensmittelhandel.“

Ausnahmen für zugekaufte Lebensmitteln in Automaten

Ausnahmen gelten für Produkte, die in Automaten angeboten werden. Wenn etwa eine Pizza aus dem Automaten gegen Geldeinwurf herausgegeben wird, darf mit Gewerbeberechtigung rund um die Uhr offen gehalten werden. Zur Definition eines Automaten reicht es übrigens nicht aus, wenn der Zugang zu einem Laden mit einer Bankomatkarte geöffnet werden kann.

15 Selbstbedienungshütten im Bezirk wurden von der Behörde unter die Lupe genommen, bei weniger als „einer Handvoll“ so Arno Kampl, seien Verstöße festgestellt worden: „Einige schwarze Schafe waren tatsächlich vorhanden, es waren aber nicht so viele. Wir haben sehr viele Hütten kontrolliert und die meisten entsprechen den rechtlichen Vorschriften.“ Den schwarzen Schafen drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 700 Euro pro Übertretung, die Bezirkshauptmannschaft kündigte weitere Kontrollen an.

FPÖ-Bauernvertreter fordern Gesetzesnovelle

Am Dienstag forderten die freiheitlichen Bauernvertreter in einer Pressekonferenz eine Gesetzesnovelle im Parlament, wonach für Bauern ein „überwiegender Anteil“ von 75 Prozent eigener Produkte in Selbstbedienungshütten ausreichend sein solle, um in den Genuss durchgehender Öffnung zu kommen. Die Produzenten vor Ort sollen gestärkt werden, forderte Manfred Muhr, Vizepräsident in Kärntens Landwirtschaftskammer. Ein Antrag dazu im Parlament habe Ende 2020 keine Mehrheit gefunden. Gewerbliche Anbieter von Selbstbedienungsläden – wie die kürzlich aufgestellten Billa-Boxen – sollen nicht durchgehend offenhalten dürfen, erklärte Muhr.

Roman Linder, Kammerrat für die FPÖ in der LWK sagte, Förderungen betreffend gebe es auf Landesebene eine schiefe Optik. „Landesrat Schuschnig hat 300.000 Euro für diese Regionalprodukte und -Produzenten – unter anderem für die Großkonzerne – zur Verfügung gestellt. Ein Ungleichgewicht gegenüber den 100.000 Euro für bäuerliche Direktvermarkter.“

ÖVP warnt vor Ausnahme von Öffnungszeitengesetz

Die Forderung der FPÖ nach einer Ausnahme vom Öffnungszeitengesetz für Selbstbedienungshütten, die nur 75 Prozent eigene bäuerliche Produkte verkaufen, bezeichneten die beiden Landesräte Martin Gruber und Sebastian Schuschnig (beide ÖVP) als „rechtlich unausgegoren und sogar gefährlich für die langfristige Absicherung der bäuerlichen Direktvermarkter“.

Damit würden Tür und Tor für Forderungen oder gar Klagen des Handels nach einer Gleichstellung im Hinblick auf die Öffnungszeiten geöffnet. Die Möglichkeit, rund um die Uhr offen zu halten, soll den bäuerlichen Direktvermarktern vorbehalten bleiben und nicht auf gewerbliche Anbieter ausgeweitet werden, sagte Gruber.

Betreffend der Kritik an der Förderung der Nahversorger sagte Landesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP), diese sei explizit nicht für Großkonzerne ausgelegt. „Es gibt eine Umsatz- und Mitarbeiterobergrenze, damit nur kleine regionale Betriebe gefördert werden.“ Die Förderung greife außerdem nur dann, wenn bäuerliche Produkte aus der Region ins Sortiment aufgenommen werden.