Gericht

Milde Strafe für Bruch der Quarantäne

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Dienstag eine 44 Jahre alte Frau wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch eine übertragbare Krankheit verurteilt worden. In der Familie gab es einen Todesfall, da dachte die Frau nicht mehr an ihre CoV-Infektion. Sie bekam eine milde Strafe.

Die in St. Veit lebende Rumänin wurde nach einem positiven Covid-Test im Krankenhaus im November des Vorjahres nach Hause geschickt. Von der Bezirkshauptmannschaft wurde sie angewiesen, ihre Wohnung nicht zu verlassen. Wenige Tage später verstarb jedoch die Frau ihres Bruders, der in Liebenfels lebt.

Die 44-jährige Angeklagte sei laut eigener Aussage unter Schock gestanden, als sie an diesem Tag die Wohnung verließ, um zu Fuß zu ihrem Bruder nach Liebenfels zu gehen. Ein Bekannter sah sie weinend entlang der Straße gehen und hielt an. Zu diesem Zeitpunkt rief die Polizei die Frau an und fragte, warum sie nicht zuhause sei. Sie bat den Bekannten daraufhin, sie heim zu bringen, im Auto trugen beide keine Maske.

Richter erkannte Reumütigkeit an

Sie habe es in der Schocksituation vergessen, so die Angeklagte, die vor Gericht mit den Tränen kämpfte. Sie wisse, was dadurch passieren könne. Man sehe, es tue ihr leid, so Richter Gernot Kugi. Weil die Frau unbescholten ist, die alleinige Sorgepflicht für eine 17 Jahre alte Tochter hat und sich geständig und reumütig zeigte, fiel das Urteil mild aus. Sie muss 180 Tagessätze zu vier Euro zahlen (720 Euro) und bekam vier Monate Haft auf drei Jahre zur Bewährung. Staatsanwältin Karin Schweiger gab keine Erklärung ab. Die Angeklagte nahm das Urteil an, es ist nicht rechtskräftig.