Prozess vorsätzliche Gemeingefährdung CoV-Erkrankung
APA/PETER LINDNER
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Chronik

Mann log bei Contact-Tracing: Urteil

Wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten ist am Freitag ein 39-jähriger Mann am Landesgericht Klagenfurt zu vier Monaten bedingter Haft und 3.600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte trotz Coronavirus-Erkrankung Kontakt zu Arbeitskollegen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Anfang Juli hatte der Mann typische CoV-Symptome: Fieber, Husten und Geschmacksverlust. Eine Amtsärztin teilte ihm mit, dass er in Quarantäne muss, bis das Ergebnis eines Covid-Tests vorliegt. Dabei meinte der Mann zuerst, dass er sich überhaupt nicht testen lassen werde. Auch eine zweite Amtsärztin, die dem Mann zwei Tage später sein positives Testresultat mitteilte, hatte mit ihm ihre liebe Not. Sie wurde von dem Angeklagten beschimpft, er sagte ihr auch, dass sie ihm gar nichts zu befehlen hätte, seine Kontakte gingen sie gar nichts an und er werde sich außerdem nicht an die Quarantäne halten.

Prozess wegen Lüge bei Contact-Tracing

Weil ein 39-jähriger Paketzusteller beim Corona-Contact-Tracing gelogen und dadurch Menschen gefährdet hat, wurde er am Freitag am Landesgericht Klagenfurt zu vier Monaten Haft auf Bewährung und 3.600 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Angeklagter beschimpfte Amtsärztin

Erst als die Amtsärztin mit der Polizei drohte, gab der 39-Jährige an, dass er als Paketzusteller arbeitet. Allerdings sagte er, dass er gar keine Kontakte gehabt habe. Eine Behauptung, die sich schon nach einem kurzen Telefonat mit seinem Arbeitgeber als falsch erwies, kurz vor Symptombeginn hatte den 39-Jährigen nämlich ein Kollege zur Einschulung bei der Arbeit begleitet. Dieser hatte sich aber nicht angesteckt. „Warum haben Sie diesen Kontakt nicht angegeben?“, fragte Richter Gernot Kugi. „Es tut mir leid, ich hatte große Angst, dass ich meinen Arbeitsplatz verliere“, antwortete der Mann.

Darauf verwies auch der Verteidiger des Mannes: „Mein Mandant war in einer Ausnahmesituation. Er kann sich nicht verzeihen, wie er sich verhalten hat. Und ihm ist erst danach klar geworden, was alles hätte passieren können.“ Das noch nicht rechtskräftige Urteil: vier Monaten bedingte Haft und 3.600 Euro Geldstrafe.

Richter Kugi meinte in seiner Urteilsbegründung, eine Diversion sei aus generalpräventiven Gründen nicht infrage gekommen: „Das wäre eine Bagatellisierung.“ Zu den vier Monaten bedingt kamen noch 180 Tagessätze in Höhe von 20 Euro hinzu. Angeklagt war auch, dass eine Familienfeier in der Wohnung des 39-Jährigen stattgefunden haben soll, als dieser schon in Quarantäne war und auf sein Testergebnis wartete. Dieser Vorwurf ließ sich aber nicht bestätigen.