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Chronik

Covid-19-Prozess: Polizisten angehustet

Kurz nach Ausbruch der Coronavirus-Pandemie ist es in St. Veit an der Glan zu einem Polizeieinsatz gekommen, der nun ein gerichtliches Nachspiel hatte. Bei einer Wegweisung hustete eine Frau die Beamten an und sagte, sie komme aus einem Quarantäne-Gebiet.

Am 24. März ging bei der Polizei in St. Veit aus einer Mietwohnung in der Stadt ein Hilferuf ein. Die 39 Jahre alte Angeklagte hatte nach einem Streit mit ihrer Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung in betrunkenem Zustand randaliert und eine Tür eingeschlagen. Als die Beamten eintrafen, wollte sich die Frau nicht mitnehmen lassen.

Anklage: Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten

Vor Gericht sprach sie am Donnerstag von Erinnerungslücken. Sie gab zu, sich gegen die Wegweisung gewehrt zu haben. Dabei habe sie die Beamten angehustet und gesagt, sie komme aus einem Quarantäne-Gebiet. Neben Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt, brachte das der 39-Jährigen noch die Anklage wegen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten.

Tatsächlich war sie knapp zwei Wochen vor dem Vorfall mit ihrer Lebensgefährtin aus Dorfgastein zurückgekehrt. Dort arbeiteten sie als Kellnerin und Köchin, der Betrieb wurde damals vorsichtshalber geschlossen. Die Quarantäne in Tirol wurde erst eine Woche später verhängt.

Richterin: Keine Gefährdung von Menschen

Mit der Aussagte wollte die Frau offenbar die drei einschreitenden Polizisten an der Wegweisung hindern. Laut der übereinstimmenden Aussagen der Polzisten habe sie auch demonstrativ in Richtung zweier Beamter gehustet. Zusammen mit der Aussage, sie komme aus einem Quarantänegebiet, stelle das den Tatbestand der Gefährdung durch Übertragung einer ansteckenden Krankheit dar, sagte der Staatsanwalt.

Richterin Lambauer sprach die Frau schuldig der Sachbeschädigung und des Widerstandes gegen die Staatsgewalt, nicht aber wegen Gefährdung. Die Frau hatte das Virus gar nicht und hatte Dorfgastein verlassen, als dort noch gar keine Quarantäne ausgerufen worden war, stellte die Richterin fest. Das Urteil lautete auf neun Monate Haft, bedingt auf drei Jahre. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft berufen hat.